30.10.2014

Bundesrat

Mehr Kontrolle über Internetverbindungen von Geräten

Bundesrat will Jean Christophe Schwaabs Postulat annehmen.

Wer ein Gerät besitzt, das mit dem Internet oder anderen Netzwerken verbunden werden kann, soll die Kontrolle darüber behalten. Er soll entscheiden können, ob das Gerät verbunden ist und welche Daten an Dritte fliessen. Der Bundesrat will prüfen, wie dies zu erreichen wäre.

Das Problem aufs politische Tapet gebracht hat der Waadtländer SP Nationalrat Jean Christophe Schwaab. Ihm schwebt eine gesetzliche Regelung vor, die Hersteller in die Pflicht nimmt. Bei jedem Gegenstand, der auf dem Schweizer Markt zugelassen wird, soll bereits bei der Herstellung darauf geachtet werden müssen, dass eine Trennung der Verbindung zum Internet jederzeit möglich ist.

Der Bundesrat ist einverstanden, eine solche Massnahme zu prüfen. Er beantragt dem Parlament, Schwaabs Postulat anzunehmen. Eine Begründung fügte er dem am Donnerstag veröffentlichten Antrag nicht an. Schwaab erklärt sein Anliegen mit dem Boom von Alltagsgeräten, die mit dem Internet verbunden werden können – zum Beispiel Elektrohaushaltsgeräte, Fahrzeuge oder Google-Brillen.

Datenschutz
Die Auswüchse, welche diese konstante Vernetzung annehmen könnten, seien offensichtlich, schreibt der SP-Nationalrat in seinem Vorstoss: Die Geräte könnten Daten austauschen, ohne dass der Besitzer oder die Besitzerin davon erfahre. Mittels solcher Geräte könnten Datenverarbeiter genaue Persönlichkeitsprofile erstellen.

Dass die Benutzer in vielen Fällen eine Verbindung mit dem Internet wünschen, ist Schwaab bewusst. Manche möchten die Verbindung aber vorübergehend oder endgültig trennen, weil sie beispielsweise nicht wollten, dass der Gegenstand automatisch ihren Standort verrate.

Dies könne jedoch mit grossem Aufwand verbunden sein. In manchen Fällen sei die Trennung vom Netz gar unmöglich. Und langfristig könnten die ständigen Verbindungen mit einem Netzwerk für alle Geräte zur Norm werden. Deshalb müssten die Rechte der Besitzer umfassend geregelt werden. (sda)



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