07.04.2015

Facebook

Scheidung via Social Media

Gerichtsurteil: New Yorkerin darf Scheidungspapiere per Direktnachricht verschicken.

Weil ihr Mann seit der Hochzeit unauffindbar ist, darf eine New Yorkerin ihre Scheidungspapiere mit einer Direktnachricht über Facebook verschicken. Die Frau sei zwar seit 2009 mit dem Mann verheiratet gewesen, beide hätten aber nie zusammen gewohnt, heisst es in der am 27. März gefällten Entscheidung des New Yorker Supreme Court. Weil der Aufenthaltsort des Mannes seit 2011 unbekannt ist, kein Arbeitgeber ausfindig gemacht werden konnte und auch ein Privatdetektiv erfolglos war, erlaubte Richter Matthew Cooper die Übermittlung der Scheidungspapiere über das Internet. Es sei zudem nicht davon auszugehen gewesen, dass eine Information per Zeitungsanzeige den Ehemann erreicht.

Der Anwalt der Frau muss nun drei Wochen lang wöchentlich eine Nachricht schicken und zusätzlich versuchen, ihn telefonisch sowie per Textnachricht auf dem Handy zu erreichen, dann gelten die Papiere als übermittelt. Laut "New York Daily News" vom Montag fand der erste Kontaktversuch bereits statt, brachte aber aber kein Ergebnis. Die Beiden hatten sich demnach angeblich zerstritten, weil der Mann eine von seiner Frau gewünschte Hochzeitszeremonie in Ghana ablehnte, dem Heimatland der beiden. (sda)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240425