27.04.2015

Kristallnacht-Twitterer

Auch vom Zürcher Obergericht verurteilt

Verteidigung hatte Freispruch und Schadenersatz gefordert.

Das Zürcher Obergericht hat den so genannten Kristallnacht-Twitterer wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Es bestätigte damit am Montag das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Uster ZH.

Der heute 39-jährige ehemalige Stadtzürcher SVP-Schulpfleger hatte im Juni 2012 via Twitter den Satz verbreitet "Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht ... diesmal für Moscheen". Damit habe der Mann nicht nur gegen die Menschenwürde der Muslime verstossen, sagte der Gerichtsvorsitzende am Montag. Der Hinweis, eine Kristallnacht sei nötig gewesen, diskriminiere auch Juden.

Der Beschuldigte habe die historischen Fakten bestens gekannt, als er den Tweet absetzte, sagte der Gerichtsvorsitzende. Er habe provozieren wollen und in vollem Bewusstsein gehandelt.

Das Gericht bestätigte Schuldspruch und Strafmass - eine bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 120 Franken sowie eine Busse von 1800 Franken. Zudem auferlegte es dem Beschuldigten die Berufungskosten von 3000 Franken und verpflichtete ihn zur Zahlung von insgesamt gut 18'000 Franken Prozessentschädigung an zwei türkische Privatkläger.

Die Verteidigung verlangte erfolglos einen vollen Freispruch. Ebenso erfolglos forderte die Verteidigung Schadenersatz von über 29'000 Franken sowie eine Genugtuung in angemessener Höhe. Ihr Mandant sei - ohne eine bekannte Person der Zeitgeschichte zu sein - in den Medien stark stigmatisiert worden. Noch heute sei er gesellschaftlich ausgegrenzt. Nach jenem Tweet hatte er seine Stelle verloren, trat aus der SVP aus und legte alle Mandate nieder. (sda)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240419