01.10.2014

Deutschland

Die Presse als "Wachhund"

Bundesgerichtshof hat entschieden: "Bild" durfte aus privaten E-Mails zitieren.
Deutschland: Die Presse als "Wachhund"

Wann ist das Private politisch relevant? Wann dürfen die Medien private Fehltritte eines Politikers an die Öffentlichkeit bringen? Laut Medienrechtlern muss diese Frage jedes Mal neu beantwortet werden.

Im Fall des brandenburgischen Ex-Innenministers Rainer Speer von der SPD, der vor vier Jahren nach Berichten über seine nichteheliche Tochter zurückgetreten war, hat der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun eine pressefreundliche Antwort gegeben. Über gravierende private Verfehlungen eines Politikers dürfen die Medien berichten - sogar dann, wenn die Information auf zwielichtige Weise in die Redaktion gelangt ist.

Gravierend war aus Sicht des Gerichts, wie Speer mit den Konsequenzen der Affäre umgegangen war. "Verdacht auf Sozialbetrug" hatten "Bild" und Bild.de ihm vorgehalten. Denn er hatte für dei 1997 geborene Tochter jahrelang keinen Unterhalt gezahlt - und in Kauf genommen, dass die Ex-Geliebte Geld vom Sozialamt bezog; sie hatte seinen Namen verschwiegen. Das sei ein "Missstand von erheblichem Gewicht", an dessen Aufdeckung ein "überragendes öffentlichtes Interesse" bestehe. Darüber zu berichten, gehöre zur Rolle der Presse als "Wachhund". (Süddeutsche)

Bild: Keystone



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