31.10.2014

Radio Freiburg

Jean Godel und André Hügli gewinnen vor Bundesgericht

Die Entlassung der beiden Journalisten sei "missbräuchlich" gewesen.

Die beiden Journalisten Jean Godel und André Hügli haben den Prozess gegen Radio Freiburg vor Bundesgericht gewonnen. Das oberste Gericht hat bestätigt, das die Entlassung der beiden Arbeitnehmer und Personalvertreter bei Radio Freiburg missbräuchlich war. Das Urteil sei bedeutend für den Schutz von Arbeitnehmenden, die sich in Personalvertretungen engagieren, heisst es in einer Mitteilung von den Medienverbänden impressum und syndicom.

Nach dem Weggang des Deutschschweizer Co-Direktors im Jahr 2010 gab es in der Redaktion der beiden Sender Radio Freiburg und Radio Fribourg einen kollektiven Konflikt, weil der Verwaltungsrat die Stelle strich. Die beiden Journalisten waren mit zwei weiteren Mitarbeitenden Teil der Delegation, die im Auftrag des Personals die Interessen der Redaktion gegenüber dem Arbeitgeber vertreten sollte. Der Konflikt eskalierte, der Arbeitgeber wollte nichts hören und entliess die beiden Journalisten. Diese Kündigungen waren missbräuchlich, wie das Bundesgericht nun bestätigt.

Das Bundesgerichts hält im Urteil fest, dass die beiden Journalisten als Teil der gewählten Personaldelegation aktiv waren und geschützt werden müssen. Es war im Rahmen dieses Engagements auch zulässig, dass die Delegation mit einer Medienmitteilung auf ihre gescheiterten Vermittlungsversuche aufmerksam gemacht hat. Das Urteil spricht den Journalisten eine Entschädigung im Umfang von zwei Monatslöhnen zu, zudem muss der ehemalige Arbeitgeber alle Partei- und Gerichtskosten übernehmen.

Als Gewerkschafts- bzw. Verbandsmitglied klagten die beiden Betroffenen mit dem Rechtsschutz von impressum und syndicom gegen die Kündigungen. Das Mandat für beide übernahm Rechtsanwalt Bruno Kaufmann in Freiburg. (pd)



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