17.10.2014

SRG

UBI weist Beschwerde von Weinhändler Giroud gegen RTS ab

Zuschauer konnten sich "trotz einiger Mängel" eine eigene Meinung bilden.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde des Walliser Weinhändlers Dominique Giroud abgewiesen. Dieser hatte einen Beitrag des Westschweizer Fernsehens RTS beanstandet.

Der Beitrag vom 6. Dezember 2013 in der Nachrichtensendung "19:30 le journal" sei nicht sachgerecht gewesen, kritisierte Giroud in seiner Beschwerde. Es seien unzutreffende Fakten und ein einseitiges Bild von ihm vermittelt und der Unschuldsvermutung nicht Rechnung getragen worden.
 
Die UBI wies die Beschwerde am Freitag bei einer öffentlichen Beratung ab - allerdings knapp mit fünf zu vier Stimmen. Die Mehrheit war der Meinung, dass sich die Zuschauer der Sendung "trotz einiger Mängel" eine eigene Meinung bilden konnten.
 
Jene UBI-Mitglieder, die die Beschwerde Girouds gutheissen wollten, äusserten sich unter anderem kritisch zur Frage, ob die Unschuldsvermutung im RTS-Bericht berücksichtigt wurde.
 
Der Entscheid der UBI kann vor Bundesgericht angefochten werden. Girouds Sprecher Marc Comina liess am Freitag offen, ob die Beschwerdeführer diesen Rechtsweg beschreiten werden.
 
Wegen Steuerdelikten verurteilt
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft verurteilte Giroud im Juli wegen Steuerdelikten in einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 300 Franken. Ein zweites Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug, Waren- und Urkundenfälschung ist noch nicht abgeschlossen.
 
Zudem läuft im Kanton Genf wegen Hackerangriffen auf Computer von Journalisten ein Strafverfahren gegen Dominique Giroud und drei weitere Personen. (sda)


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