30.03.2014

Fall Carlos

PR-Berater hatte Geheimhaltungspflicht

Strafverfahren wegen Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung läuft.

Roger Huber, der während Monaten den Zürcher Oberjugendanwalt Marcel Riesen im Fall "Carlos" beriet, hat in seinem Vertrag "eine umfassende Geheimhaltungsverpflichtung". Das sagt Benjamin Tommer, Sprecher der Justizdirektion, der "NZZ am Sonntag". Die Geheimhaltungsklausel ist deshalb von Belang, weil Huber im Verdacht steht, geheime Fotos der Justizdirektion an den "Sonntagsblick" weitergegeben zu haben. Am letzten Dienstag hat die Zürcher Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung eröffnet.

Wie das Sonntagsblatt berichtet, hat das Amt für Justizvollzug nach der Veröffentlichung der Fotos im "Sonntagsblick" einen Deal mit "Carlos" geplant. Dieser hätte enthalten: Das Amt zieht zwei Strafanzeigen gegen den Jugendlichen wegen Sachbeschädigung zurück. Im Gegenzug unterschreibt "Carlos" eine Desinteresse-Erklärung im Fall der allfälligen Amtsgeheimnisverletzung.

Eine solche Erklärung ist Voraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft ein Offizialdelikt, wie es eine Amtsgeheimnisverletzung ist, nicht untersucht. Allerdings stoppte Justizdirektor Martin Graf den Deal, wie er der "NZZ am Sonntag" sagt. (NZZaSo)



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