13.09.2015

Die Krux mit der künstlerischen Freiheit

"Tötet Roger Köppel! Roger Köppel tötet!" Im Strassenmagazin "Surprise" wird zum Mord am "Weltwoche"-Verleger und SVP-Nationalratskandidaten aufgerufen. Und dies ohne Zwischentöne. Vorgeschlagen wird diese doch ungewöhnliche Massnahme vom deutsch-schweizerischen Künstlerkollektiv "Zentrum für politische Schönheit." Mit Verlaub: dies ist weder lustig, noch kreativ.
von Matthias Ackeret

"Tötet Roger Köppel! Roger Köppel tötet!" Im Strassenmagazin "Surprise" wird zum Mord am "Weltwoche"-Verleger und SVP-Nationalratskandidaten aufgerufen. Und dies ohne Zwischentöne. Vorgeschlagen wird diese doch ungewöhnliche Massnahme vom deutsch-schweizerischen Künstlerkollektiv "Zentrum für politische Schönheit." Mit Verlaub: dies ist weder lustig, noch kreativ. Stellen wir uns vor, dieser Aufruf käme von der Gegenseite: neben dem moralischen Tsunami, der über unser Land hinweg fegen würde, müsste ein Heer von Staatsanwälten Nachtschicht einlegen, um dem Künstlerkollektiv einen "Aufruf zum Mord" nachzuweisen (11 Abts. 3 StGB). Dass dies aber nicht passiert, liegt an der Person Köppels, am vergifteten Politklima und dem vermeintlichen Weltrecht auf "künstlerische Freiheit", welches als Feigenblatt für jeden Schwachsinn hinhalten muss. 

Noch bedenklicher ist es aber, wenn diese geschmacklose Aufruf gegen Köppel auf Nachsicht stösst, wie bei Tagesanzeiger.ch. Unter dem Titel "Künstler knöpfen sich Köppel" wird ein Bezug zum verstorbenen Theatermann Christoph Schlingensief und dessen Aktionen hergestellt. Der Aufruf zum Mord an Köppel könne als eine Reaktion auf seinen Auftritt im deutschen Fernsehen verstanden werden, so tagesanzeiger.ch. Die Begründung: In der Talkshow von Sandra Maischberger, so der Internetdienst,  habe sich Köppel – immerhin ein langjähriger Tagi-Mitarbeiter -  wie gewohnt in pointierter Manier zum Thema Flüchtlinge geäussert. Mit Verlaub: "Vorbild" Schlingensief war noch weitaus "pointierter" und radikaler als Köppel. Und überhaupt: wenn bereits ein "Maischberger"-Auftritt einen Mordaufruf gerechtfertigt, sind wir vom Rechtsverständnis der Talibans und Konsorten nicht mehr weit entfernt.

 



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