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Medialer Missbrauch

Peter Rothenbühler

Michèle Binswanger hat recht: es ist Zeit, sich zu wehren. Und zwar gegen die feige anonyme Denunzierung von Männern wegen angeblicher sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Entweder liegt etwas vor, das klagewürdig ist, dann bietet jede Firma gegnügend Anlaufstellen, wo sich jede Frau anonym beschweren kann. Oder es liegt ein Delikt vor, und die Polizei nimmt jede Anzeige ernst. Wir leben nicht mehr in den Fünfzigerjahren.

Vor nicht so langer Zeit galt es im Journalismus noch als übergriffig (um ein Modewort zu benutzen), jemanden lediglich aufgrund von anonymen Aussagen in der Presse als Missetäter an den Pranger zu stellen, ohne dass eine Anzeige oder Beschwerde gegenüber zuständigen Behörden oder Stellen vorliegt.

Es galt selbst für Mörder die Unschuldsvermutung, solange ein ordentliches Prozessverfahren nicht abgeschlossen war. Heute ist es möglich, dass eine angesehene Zeitung wie der «Tages-Anzeiger» zur anonymen Denunziation von sogenannten sexuellen Belästigern am Arbeitsplatz aufruft und während zehn Wochen systematisch eine Vielzahl ehemaliger Mitarbeiterinnen eines früheren Blick-Chef anruft und auffordert, sein Verhalten an Partys, bei Weihnachtsessen und Sitzungen genau zu beschreiben.

Obschon dabei nichts herausgekommen ist, das in der betreffenden Firma zu irgendwelchen Klagen Anlass gegeben hätte, stellt man den Ex-Chefredaktor auf Seite 3 prominent und krass rufschädigend als widerlichen Kerl dar, der angeblich seine Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz sexuell belästigt hat.

Ich war jahrelang Chef des betroffenen Journalisten und habe mit ihm zusammen an der Uni Neuenburg unterrichtet. Wenn es wirklich zu Übergriffen gekommen wäre, die eine Anzeige oder Beschwerde wert wären, hätte ich das erfahren, und die betroffenen Frauen hätten Gelegenheit gehabt, sich bei den Human-Ressources-Direktionen zu beschweren. Sowohl beim Ringier-Verlag wie bei der Uni Neuenburg wäre jede Klage ernst genommen worden. Und niemand, ausser dem angeblichen Belästiger, hätte mit beruflichen Nachteilen rechnen müssen.

Es zeugt von einer krassen Missachtung der Opfer von echten sexuellen Übegriffen oder gar Verbrechen, wenn sich jetzt Redaktorinnen berufen fühlen, das Party-Verhalten von Kollegen auf die gleiche Ebene zu heben wie schlimme Vergehen und daraus eine grosse Geschichte zu machen, quasi zur medialen Lynchjustiz gegen unbescholtene Bürger aufzurufen.

Es zeugt auch von einer grossen Verachtung gegenüber den Firmen und Institutionen, bei denen angeblich gewisse Übergriffe vorgekommen sein sollen. Jedes «Opfer» kriegt heute sofort Gehör, bei Ringier genau wie bei Tamedia. Was der «Tages-Anzeiger» da angerichtet hat, nenne ich journalistisches Stalking. Es ist ein Übergriff, eine medialer Missbrauch, unethisch, gegen alle Regeln des Berufs, aber heute offenbar Mode.

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Kommentare

  • Hans Kleiner, 30.12.2017 10:59 Uhr
    Frau Binswanger ist eine hervorragende Journalistin und die Rechtsabteilung der TA Media weiss auch, was man machen darf - und was nicht. In Deutschland hätten Verleger wie Dr. Burda oder die Konzernleitung von Axel Springer schon lange einige Zeilen veröffentlicht, um einer beschuldigten Kader-Person das Vertrauen auszusprechen. Das aber hat Ringier nicht getan - und das lässt tief blicken. Die Meldung "..... möchte sich neuen Aufgaben zuwenden" ist doch programmiert.
  • Mark Smith, 28.12.2017 13:26 Uhr
    @ Verena Kramer Gibt es wissenschaftlich empirische Studien darüber, dass ein Mann den anderen Mann deckt oder ist das einfach ihre „gefühlte“ Einschätzung? Und Frauen decken keine Männer oder auch Frauen. Übrigens: Auch Männer erleben sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und auch Frauen sind Täterinnen und dies nicht zu knapp: Ich zitiere mal aus einer Schweizerischen Studie: „Die Ergebnisse der einzelnen Module konvergieren in vielerlei Hinsicht. Sie zeigen, dass SB verbreitet ist (…), dass SB sowohl Frauen als auch Männer, Frauen jedoch in einem grösseren Ausmass, betrifft (…) und dass potentiell belästigendes Verhalten von Frauen und von Männern ausgehen kann, in einem vergleichbaren Ausmass (…).“ http://www.nfp60.ch/SiteCollectionDocuments/nfp60_projekte_krings_zusammenfassung_projektergebnisse_lang.pdf Ausserdem: Es gibt rechtsstaatliche (z.B. Unschuldsvermutung, Persönlichkeitsrechte) und medienethische Kriterien (z.B. bei einer Verdachtsberichterstattung), die eingehalten werden müssen bei einer Berichterstattung und Peter Rothenbühler macht in seinem Beitrage genau auf diese aufmerksam und hier sieht er die Situation m.E. genau richtig.
  • Verena Kramer, 28.12.2017 10:08 Uhr
    Herr Rothenbühler, was Sie machen, kennt man seit Jahrzehnten: Ein Mann deckt den anderen. Dieses Buddy-System muss endlich an sein Ende kommen. Ich bin froh, dass dieser Mann geoutet wurde und ich hoffe, es folgen weitere - er war, wie wir alle wissen, bei weitem nicht der Einzige. Schuldig sind auch Männer wie Sie, die solches Verhalten decken und sich nun sogar noch öffentlich in die Bresche werfen. Die belästigten Frauen sind Ihnen natürlich egal.
  • Robert Holzer, 27.12.2017 19:05 Uhr
    Lieber Herr Rothenbühler, klare Worte, gewiss. Die wahren Hintergründe sowohl bei Ringier als auch TA Media sind Auflagenbolzerei, clickbaiting. Beides generiert Zugriffszahlen und damit (Werbe) Einnahmen. Und, lieber Herr Rothenbühler, sie wissen das besser als Kommentierende.
  • Hans Huber, 24.12.2017 21:16 Uhr
    Danke der klaren Worte und klärenden Worte. Die Sie dann jedoch wieder entwerten, indem Sie sagen: "Wenn es wirklich zu Übergriffen gekommen wäre, die eine Anzeige oder Beschwerde wert wären, hätte ich das erfahren." Schade.
  • Mark Smith, 24.12.2017 14:26 Uhr
    @Saxer @ Frau Saxer Für Personen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt wurden, gibt viele Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen: - Gewerkschaften - Ombudsstellen im eigenen Betrieb (in grösseren auf jeden Fall) - Fachstellen für Gleichstellung - Opferberatungsstellen - Personalverbände - Sonstige betriebsinterne Anlaufstellen. Dann schauen sie sich doch mal die Entscheide der Schlichtungsstellen an bzeüglich sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die meisten Beschwerden kommen durch, etwa 10% kommen nicht durch. Die Schlichtungsstellen sind also äusserst wohlwollend gegenüber Klagen im Zusammenhang von sexueller Belästigung. http://www.gleichstellungsgesetz.ch/d102.html
  • Peter Haller, 24.12.2017 12:03 Uhr
    Lieber Herr Rothenbühler Erstaunlich, wie sehr Sie Ihren ehemaligen 'Untergebenen' Journalisten reinzuwaschen versuchen. Sie wissen genau, wie in der Schweiz mit 'Opfern' die sich Puten umgegangen wird - nicht selten werden sie nach Veröffentlichung Ihrer Anklagen gleich nochmals angegangen und mit diesen Abhängigkeitsverhältnissen überlegt sich jede Frau sehr genau, ob ein Gang an die nächsthöhere Stelle nicht gleich das Ende der Anstellung bedeutet (alles schon miterlebt). Und in den seltensten Fällen, wird ein Mann vor den Augen seines Vorgesetzten eine Frau sexuell belästigen; darum ist die Chance gross, dass Sie keinen einzigen Vorgall mitbekommen haben...Wenn Sie, was ich sehr hoffe und von einem Journalisten auch erwarte, sich über Studien der letzten Jahre informiert haben, ersehen, dass sich Personen, die Missbrauch und Belästigung erlebt haben, erst Jahre später wenn überhaupt den Mut und die Kraft aufbringen, über das Erlebte zu berichten...Gruss Peter Haller (Dipl. Psychiatriepfleger)
  • Hans Peter Mauchle, 24.12.2017 11:33 Uhr
    Peter Rothenbühler trifft einmal mehr den Nagel auf den Kopf. Ich traute meinen Augen nicht, als ich den ganzseitigen Artikel im Tagi las und feststellen musste, dass der ganze Artikel von Frau Binswanger lediglich auf anonymem Geschwätz beruht. Keine einzige Frau hatte den Mut, für Ihre Aussage hinzustehen. Wie ist es möglich, dass eine für mich bisher seriöse und geschätzte Zeitung einer Journalistin erlaubt, einem anerkannten Berufskollegen die Hose herunterzulassen und ihn öffentlich an den Pranger zu stellen. Wie weit sind wir gekommen ? Die Jagd auf die Männer ist eröffnet. Was soll das Ganze ? Frau Binswanger fordert zu Recht Respekt und Achtung gegenüber den Frauen. Aber das selbe Recht muss auch gegenüber den Männern gelten. Den Ruf eines Mannes öffentlich zerstören zu wollen, ihn der Lächerlichkeit preiszugeben, ist eine böswillige journalistische Tat, die meinem Rechtsempfinden nach strafbar ist. Es ist eine krasse Ehrverletzung. Und selbst wenn die auskunftsfreudigen Damen Klage erheben würden, müsste immer noch die Unschuldsvermutung gelten. Was Frau Binswanger mit ihrem Artikel angerichtet hat, kann in den Social Media nachgelesen werden. Es gibt dort jede Menge Vorverurteilungen. Es ist zu hoffen, dass dies eine einmalige Entgleisung des Tagi war. Der Beschuldigte hätte zudem eine Entschuldigung für diesen medialen Missbrauch verdient.
  • Evelyne Saxer, 23.12.2017 19:06 Uhr
    Werter Herr Rothenbühler. vielleicht waren Sie einfach selbst Teil dieser Kultur. Nicht als übergriffe Person, aber betriebsblind gegenüber den Kollegen, die sich dem Sexismus in Sicherheit frönten. Nur sind diese Zeiten vorbei. Schade, dass Sie gegen die Zeit anrennen, ich hätte Sie jünger und progressiver im Geist eingeschätzt. Ihre Zeilen zeugen von grosser Loyalität Ihrem Kollegen De Schepper gegenüber, aber leider nicht von journalistischem Spürsinn, die Zeichen der Zeit zu erkennen.
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