BLOG

Mehr als bloss Konkurrenzneid

Felix E. Müller

Sowohl die SDA wie das Fernsehen SRF haben auf die Tatsache, dass die «NZZ am Sonntag» am letzten Sonntag zwei Primeure gehabt hat, säuerlich reagiert und eine Art Bestrafung der betreffenden Unternehmen (Pro Juventute wie Credit Suisse) in Aussicht gestellt. Fernsehen wie SDA wollen über die beiden Studien nicht mehr berichten. Nun hat die «NZZ am Sonntag» in beiden Fällen nicht etwa Sperrfristen gebrochen, sondern ist auf diese Themen im Rahmen von Recherchen aufmerksam geworden. Was wir getan haben, ist in der Branche ein Normalfall. Auch die SDA, wie das Fernsehen haben noch nie Probleme damit gehabt, über Studien zu berichten, die ihnen exklusiv zugesteckt worden sind. 

Es geht aber um mehr als bloss Konkurrenzneid. Im Fall der SDA handelt es sich vermutlich um eine Bestrafung der NZZaS, weil wir ab dem 1. Januar 2017 auf die Dienste der Agentur verzichten. Das Missverhältnis zwischen Leistung und Kosten war für uns zu gross geworden. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass die SDA als gesamtschweizerische, vom Bund unterstützte Branchenorganisation, in jedem Fall über die Studie der Pro Juventute berichten müsste.

Der Fall SRF dagegen ist wirklich stossend. Hier versucht ein vom Steuerzahler finanzierter Koloss, Firmen und Organisationen (CS) dafür zu betrafen, dass sie ein privates Medienunternehmen bevorzugt behandelt haben. Leutschenbach will ein Exempel statuieren, wonach derjenige, der sich solches erlaubt, beim SRF in Ungnade fällt. Damit versucht der Gebührensender, die privaten Medien mit Methoden privater Medienunternehmen aus dem publizistischen Wettbewerb zu drängen. Genau das ist ja ein Vorwurf, den man der SRG seit längerem macht – wie man jetzt sieht; zu Recht.

Felix E. Müller ist Chefredaktor «NZZ am Sonntag»

Kommentar wird gesendet...

Kommentare

  • Dieter Widmer, 24.11.2016 09:40 Uhr
    Das Verhalten der sda. geht meiner Meinung nach nicht. Sie als nationale Informationsanbieterin hat nicht das Recht, auf Berichterstattungen zu einem Thema im Rahmen einer Strafaktion zu verzichten. Es gilt der freie Wettbewerb unter Medien. Wenn eine Zeitung einen Primeur recherchiert und publiziert hat, muss die sda später darüber berichten.
  • Marco Grazioli, 23.11.2016 17:12 Uhr
    141! Irgend jemand macht doch hier genau, was er der NZZaS vorwirft. Eine Strichliste.
  • Bernard Maissen, 23.11.2016 14:40 Uhr
    Lieber Kollege Felix E. Müller Nein, da machst Du es Dir doch etwas einfach. Die sda würde sich nie anmassen, sich als Konkurrentin der NZZ am Sonntag zu sehen. Wir als Agentur sind auch nicht neidisch auf irgendwelche Primeurs und führen keine Strichliste, wie viele sda-Meldungen übernommen oder abgekupfert werden. Wir liefern unseren Dienst allen Medien, die uns abonnieren wollen, und versuchen nach bestem Wissen und Gewissen aus der Flut an Informationen diejenigen auszuwählen, die gemäss allgemeinen journalistischen Newskriterien eine Meldung hergeben. Und wenn die CS uns die Studie am Sonntag gegeben hätte, hätten wir auch gerne darüber berichtet. Zwei Tage später mussten wir aber andere Prioritäten setzen. Völlig absurd ist die Deine Vermutung, wir würden die NZZ am Sonntag nicht zitieren, weil ihr uns ab 2017 nicht mehr bezahlen wollt. Seit dem Eintreffen der Kündigung vom 23. März 2016 haben wir Euch 141 mal in unserem Dienst erwähnt. Und wir werden uns redlich bemühen, auch 2017 gute Primeurs der NZZ am Sonntag bestätigt zu erhalten.
Kommentarfunktion wurde geschlossen

Die neuesten Blogs

13.04.2024 - Hansmartin Schmid

Die Schweizer Medien und die Kriege

Die Schweizer Auslandberichterstattung ist in deutsche Hände geglitten.

12.04.2024 - Klaus-Dieter Koch

Attraktivität braucht Kontrolle

Warum Hermès, Rolex und Co ihre Marken nicht an jeden verkaufen können.

Zum Seitenanfang20240419