17.10.2017

Regeln gegen Schleichwerbung

Code of Conduct ist Thema bei «10vor10».

Roger Federers Deklaration würde den neuen Regeln von KS/CS Kommunikation Schweiz nicht genügen, sollten sie in Kraft treten.

Was Werbung ist und was nicht, sei in den klassischen Medien eindeutig, doch auf Social-Media-Plattformen wie Instagram sei oft nicht klar, ob gerade ein Produkt beworben oder einfach nur ein Foto geteilt wird, heisst es bei «10vor10». Die SRF-Informationssendung beleuchtete am Montag den neuen Verhaltenskodex von KS/CS Kommunikation Schweiz, der Schleichwerbung einen Riegel schieben soll. Im Fokus dabei: Der Paragraph über Influencer. 

«Eine Person, welche Sponsoringleistungen oder damit vergleichbare Entgelte oder Sachleistungen erhält, hat ihr Verhältnis zur leistungsgebenden Person offenzulegen», sagte Thomas Meier, Kommunikationsverantwortlicher von KS/CS Kommunikation, diesbezüglich letzte Woche gegenüber persoenlich.com.

Im Beitrag nimmt SRF den Instagram-Account von Roger Federer unter die Lupe und stellt fest, dass dieser den neuen Anforderungen, sollten sie denn auch in der Schweiz so in Kraft treten, nicht genügen würde. Vor der Kamera zeigt Meier von KS/CS Kommunikation auf, wie eine solche Kennzeichnung konkret aussehen könnte: oben beim Instagram-Profil prominent vermerkt.

Als positives Beispiel wird im SRF-Beitrag das Fitness-Modell Anja Zeidler genannt. Sie deklariere die Sponsoren in ihren Videos und Posts vorbildlich. (eh)

 

 

 

 



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240420