15.04.2018

Facebook

Daumen runter für Schweizer Strafverfolger

Das soziale Netzwerk ist in der Zusammenarbeit mit den Behörden aus der Schweiz wenig kompromissbereit: Nur bei jeder dritten Anfrage kooperiert Facebook. Dies zeigt der neuste Transparenz-Bericht.
Facebook: Daumen runter für Schweizer Strafverfolger
Nur in jedem dritten Fall liefert Facebook die angeforderten Daten an Schweizer Behörden. (Bild: Keystone/DPA/Oliver Berg)

In der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden ist das weltgrösste soziale Netzwerk wenig kompromissbereit: Von 2013 bis Mitte 2017 richteten Schweizer Behörden insgesamt 361 Anfragen um Datenlieferungen an Facebook. Bei 253 Anfragen rückte das Unternehmen von Mark Zuckerberg allerdings überhaupt keine Informationen heraus, heisst es in der «SonntagsZeitung». Somit werden zwei Drittel aller Anfragen aus der Schweiz abgeschmettert. Das geht aus dem neusten Transparenz-Bericht des sozialen Netzwerks hervor.

Meist verlangen Behörden von Facebook Informationen wie E-Mail-Adressen oder IP-Adressen, die Rückschlüsse über bestimmte Profile zulassen. Am meisten Begehren kommen vom Bundesamt für Polizei (Fedpol), wie Sprecherin Lulzana Musliu gegenüber der SoZ bestätigt. Bei den Straftaten stehe «ganz klar Terrorismus» zuoberst. Wenn die kantonalen Staatsanwaltschaften Informationen von Facebook verlangen, geht es laut Musliu meist um Delikte gegen Leib und Leben sowie Ehrverletzungen. Auch diese Anfragen kantonaler Behörden laufen über den Bund.

«Emergency»-Anfragen funktionieren

Ein Problem für die Schweiz sind insbesondere Delikte, die in den USA nicht strafbar sind, hierzulande aber schon. Musliu sagt: «Wenn zum Beispiel ein Schweizer Facebook-Nutzer über das Netzwerk illegale Propaganda verbreitet, kann das zwar in der Schweiz strafbar sein, nicht aber zwingend in den USA aufgrund einer anderen rechtlichen Situation.» Das bedeutet: In solchen Fällen erhält die Schweiz keine Informationen aus den USA.

«Sehr gut» funktionieren laut dem Fedpol hingegen «Emergency»-Anfragen. Diesen direkten Notfall-Kanal zu Facebook nutzt die Polizeibehörde seit fünf Jahren. Er kommt laut einem Facebook-Sprecher bei Kindsentführungen, zur Suizidprävention oder generell bei drohender Gefahr zum Zug. Im ersten Halbjahr 2017 rückte Facebook in acht solchen Fällen Informationen über Nutzerprofile an die Schweiz heraus – viermal verweigerte der Konzern jedoch eine Datenlieferung. (pd/cbe)

 



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