26.11.2017

E-Privacy

«Die Methode des Profiling wird verteufelt»

Wird die E-Privacy-Verordnung so umgesetzt, wie es das EU-Parlament will, hätte das gravierende Auswirkungen auch für Programmatic Advertising. Aber auch der Entwurf für das Schweizer Datenschutzgesetz «unterliegt einem Irrtum», sagt IAB-Jurist Rolf auf der Maur.
E-Privacy: «Die Methode des Profiling wird verteufelt»
Rolf Auf der Maur, Rechtsanwalt und Partner bei Vischer, ist auch im Advisory Board und leitet das IAB-Ressort Recht. (Bild: zVg.)
von Christian Beck

Das Europäische Parlament hat über den LIBE-Entwurf zur E-Privacy-Verordnung entschieden und diesen in die Verhandlungen mit den Vertretern der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission gegeben. Der Entwurf würde mehr Datenschutz und Sicherheit bringen. Cookies würden nur noch erlaubt sein, wenn der Nutzer explizit zustimmt (persoenlich.com berichtete). Am Programmatic Advertising Day vom Donnerstag war dies zwar Gesprächsthema während den Pausen, jedoch nicht auf den Bühnen. Die IAB Switzerland befasst sich jedoch seit zwei Jahren intensiv mit dem Thema Datenschutz.


Herr Auf der Mauer, wenn der Entwurf des EU-Parlaments so durchkommen würde: Wäre es das aus für Programmatic Advertising?
So möchten das jedenfalls die Initianten. Ich vertraue aber darauf, dass der Ministerrat realisiert, welche Nachteile die EU sich bezüglich Medienvielfalt und Wirtschaft gegenüber Plattformen aus den USA und Asien einhandeln würde, wenn der vom EU Parlament verabschiedete Wortlaut angenommen würde.

Weil das Geld dann einfach zu Facebook, Google und Co. abwandern würde…
Richtig. Die grossen Plattformen in USA und Asien wären die Profiteure.

Wie hart würde es die Branche treffen?
Es würde nicht nur die Medien und die Werbeindustrie in Europa treffen. In der Diskussion um Cookies und Profiling geht immer wieder vergessen, dass diese Methoden den Kern von fast allen Online-Geschäftsmodellen ausmachen. Nicht «nur» Werbung wird damit optimiert, sondern ganze Angebote, beispielsweise auch medizinische Angebote. Die Methode des Profiling wird also mit unerwünschter Spamwerbung gleichgesetzt und verteufelt, obwohl es zahlreiche nützliche Anwendungen gibt. Und auch gut gemachte Werbung ist alles andere als ein Ärgernis.

Geärgert haben Sie sich auch über den Vorentwurf für das totalrevidierte Datenschutzgesetz in der Schweiz. Sie haben im Namen der IAB Switzerland eine Stellungnahme geschrieben.
Ja, auf Schweizer Ebene haben wir viel in Bewegung gesetzt, denn auch der Gesetzesentwurf des Bundesrates unterliegt dem Irrtum, dass Profiling in jedem Fall gefährlich und unerwünscht ist und daher besonders einschränkend zu regeln ist. Dagegen hat sich die IAB in Ihrer Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz ausgesprochen.

Ihre Prognose: Wie geht es nun weiter?
Ich zähle darauf, dass auch auf Ebene des EU-Ministerrates sich die Vernunft durchsetzt.



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Kommentare

  • R. Kälin, 28.11.2017 13:45 Uhr
    «Nicht «nur» Werbung wird damit optimiert, sondern ganze Angebote, beispielsweise auch medizinische Angebote.» Beispiele?
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