30.08.2017

Google

EU-Kommission erhält fristgerecht Auskunft

Das US-Unternehmen hat dargelegt, wie es die Auflagen zu seinen Produkt-Anzeigen bei der Shoppingsuche umsetzen will.
Google: EU-Kommission erhält fristgerecht Auskunft
Der Google-Hauptsitz im kalifornischen Mountain View. (Bild: Keystone)

Erste Informationen seien eingegangen, wie die Brüsseler Behörde am späten Dienstagabend mitteilte. Google bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Schreiben. Weder das Unternehmen noch die EU-Kommission machten zum Inhalt nähere Angaben.

Die EU-Wettbewerbshüter hatten Google Ende Juni mit einer Rekordstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro belegt, da das Internetunternehmen seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Konsumenten missbraucht habe (persoenlich.com berichtete). Google hatte die Entscheidung kritisiert.

In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Diese Anzeigen können auch bei einer ganz normalen Google-Suche über den restlichen Treffern eingeblendet werden.

Das Unternehmen hat noch bis Ende September Zeit, die beanstandeten Geschäftspraktiken zu ändern. Andernfalls kann die EU-Kommission weitere Strafzahlungen einfordern. (sda/dpa/tim)

 

 



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