24.02.2011

Street View

Google und Datenschützer plädieren vor Bundesverwaltungsgericht

Entscheid folgt zu späterem Zeitpunkt.

Der Eidg. Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür und die Anwälte von Google haben am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht ihre Argumente im Streit um Google Street View auf den Tisch gelegt. Das Urteil aus Bern wird später folgen. Thür fordert von Google verschiedene Massnahmen, um beim Internet-Dienst Street View den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Unter anderem verlangt er, dass Gesichter von abgebildeten Personen und Kennzeichen von Fahrzeugen auf manuelle Art vollständig unkenntlich gemacht werden.

Zudem fordert er eine bessere Information darüber, wann und wo genau Google seine Aufnahmen macht. Weil Google die Umsetzung mehrheitlich ablehnt, muss das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden. Am Donnerstag hatten die Streitparteien nun Gelegenheit, ihre Argumente vor Gericht auf den Tisch zu legen. Der Datenschützer zeigte zunächst anhand einer Präsentation, dass auch nach der automatisierten Verwischung durch Google noch einzelne Gesichter und Fahrzeugkennzeichen sichtbar sind. Die Umsetzung der von ihm geforderten Massnahmen sei nötig und Google zumutbar, um den Schutz der Privatsphäre Betroffener zu verbessern.

Sichtbare Fahrzeugkennzeichen könnten ohne weiteres zum Aufspüren des Halters führen. Es stehe weiter zu befürchten, dass künftig auch Gesichter mittels bestimmter Software konkreten Personen zugeordnet werden könnten. Thür betonte, dass es ihm nicht um ein Verbot von Street View gehe und er nicht technologiefeindlich sei.

Finanziell zumutbar

Google habe aber eine Bringschuld, wenn es darum gehe, mit manueller Nachbearbeitung alle noch erkennbaren Gesichter und Kennzeichen unkenntlich zu machen. Dies sei einem internationalen Unternehmen mit Milliardengewinnen auch finanziell zuzumuten. Es gehe nicht an, dass Google seinen Gewinn auf Kosten der Persönlichkeitsrechte steigere. Die aktuell auffindbaren Hinweise, wann und wo das Google-Fahrzeug unterwegs sei, würden ebenfalls nicht ausreichen. Es brauche vielmehr eine zusätzliche Benachrichtigung in lokalen Medien betroffener Gebiete.

Die Anwälte von Google hielten dem Datenschutzbeauftragten entgegen, dass sich gar niemand wirklich für die paar wenigen noch sichtbaren Gesichter interessiere. Insofern gehe es auch nicht um den Schutz von Personendaten, der unter das Datenschutzgesetz fallen würde. Aktuell würden 99 Prozent aller Gesichter automatisch unkenntlich gemacht. Dies müsse ausreichen. Thür verlange, dass Google "perfekt" sei. Diese Forderung sei unverhältnismässig. Es sei im übrigen nicht einzusehen, wieso Google verboten werde solle, was andere in Internet und Medien ohne weiteres machen dürften.

Verwischen auf Verlangen

So erlaube selbst der vom Bundesgericht angebotene virtuelle Rundgang Einblick in Gärten und Innenhöfe. Sollte eine Person sich im übrigen trotz allem an einer Aufnahme stören, könne sie von Google mit einigen einfachen Klicks verlangen, zusätzliche Verwischungen sowie die Entfernung von Bildern vorzunehmen. Schliesslich wies Google darauf hin, dass an Street View ein grosses öffentliches und privates Interesse bestehe. Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung habe den Dienst schon genutzt. Street View komme neben Privaten auch Schülern und Lehrern, dem Gemeinwesen, dem Tourismus und den Behörden zu Gute.

Letztlich erfolge die Klage des Datenschutzbeauftragten aus rein politischen Gründen. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun seinen Entscheid fällen müssen, was wohl einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Anschliessend kann das Urteil noch beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)



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