15.08.2017

Soziale Medien

Regeln zu Datenherausgabe werden geprüft

Soziale Netzwerke sollen bei rechtswidrigen Inhalten Personendaten herausgeben müssen.
Soziale Medien: Regeln zu Datenherausgabe werden geprüft
Der Login-Bereich von Facebook. (Bild: Keystone)

Die Bundesverwaltung soll aufzeigen, wie soziale Netzwerke bei rechtswidrigen Inhalten zur Herausgabe von Personendaten gezwungen werden könnten. Die Rechtskommission des Ständerates hat einen Bericht mit Lösungsvorschlägen bestellt. Sie sehe Handlungsbedarf, schreibt die Kommission in einer Mitteilung vom Dienstag. Der Ständerat hatte ihr eine Motion von Christian Levrat (SP/FR) zur Vorprüfung überwiesen.

Auslöser war ein Bundesgerichtsentscheid. Das Gericht entschied, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt Facebook Schweiz nicht dazu verpflichten kann, die Personendaten eines mutmasslich in der Schweiz eröffneten Facebook-Kontos herauszugeben. Auf diesem waren antisemitische Äusserungen gepostet worden. Die Richter argumentierten, die Herausgabe von Daten könne nur gegen jemanden verfügt werden, der tatsächlich Inhaber oder Besitzer der Daten sei.

Facebook Schweiz ist jedoch nur für Marketingfragen zuständig. Über die Daten der Schweizer User verfügt Irland. Damit müssten diese über ein Rechtshilfeverfahren angefordert werden. Levrat verlangte deshalb mit seinem Vorstoss, dass soziale Netzwerke mit Dienstleistungen für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten über eine Vertretung in der Schweiz verfügen müssen. Diese soll in Strafverfahren Daten liefern. Aus Sicht des Bundesrates ist das aber der falsche Ansatz. Unternehmen könnten kaum dazu verpflichtet werden, eine Vertretung in der Schweiz zu etablieren, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss. Lösungen seien in erster Linie im Rahmen internationaler Kooperationen zu suchen. (sda)



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