06.09.2017

Jazz Festival Freiburg

Gründer erringt Doppelsieg vor Gericht

Jean-Claude Henguely wurde vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen, seine Verleumdungsklage wird überprüft.

Paukenschlag im gerichtlichen Tauziehen um das Jazz Festival Freiburg: Der Gründer des Festivals, Jean-Claude Henguely, hat einen Doppelsieg errungen. Er wurde vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen, und seine Klage wegen Verleumdung werden überprüft.

Das Ganze begann 2014, als das Jazz Festival kurz vor seiner 26. Ausgabe Schiffbruch erlitt, weil die Kassen leer waren und das Gelände nicht vorbereitet war. Henguely war damals nicht mehr Direktor, sondern nur noch technischer Leiter. Die neue Trägerschaft entliess ihn und beschuldigte ihn des Betrugs.

Henguely seinerseits verlangte von den Organisatoren mit Nachdruck, dass die Mitarbeiter ordnungsgemäss entlöhnt werden. Im vergangenen Februar verurteilte ihn der Freiburger Staatsanwalt Patrick Genoud deshalb zu 120 Tagen gemeinnütziger Arbeit, unter anderem wegen versuchter Nötigung. Der Betroffene hat die Anordnung angefochten.

Nach einem Schlichtungsverfahren letzte Woche zogen zwar beide Kläger ihre Klagen zurück, der Polizeirichter musste trotzdem ein Urteil fällen. Am Dienstag sprach er Henguely auf ganzer Linie frei. Der Festivalgründer bekam auch mit seiner Verleumdungsklage - vorerst teilweise – Recht. Einige der Organisatoren hatten ihn des Diebstahls bezichtigt und die Anschuldigung via Pressemitteilungen und bei Medienanfragen verbreitet.

Der Freiburger Staatsanwalt Genoud hatte im Februar beschlossen, nicht auf die Klage einzutreten. Einem Rekurs von Henguely wurde nun vom Kantonsgericht stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft muss die Untersuchung jetzt wiederaufnehmen. (sda/tim)



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