19.02.2018

Fiat

Auto-TV-Spot hat gegen Gesetz verstossen

Der Fahrzeughersteller wurde in Österreich verurteilt, weil er den potenziellen Käufern in einer Werbung wichtige Informationen vorenthielt.
Fiat: Auto-TV-Spot hat gegen Gesetz verstossen
Fiat hat mit einem TV-Spot die Informationspflicht verletzt. (Bild: Keystone/AP/Gene J. Puskar)

Der italienische Autohersteller Fiat ist in Österreich wegen eines Werbespots verurteilt worden. Dieser habe nicht alle gesetzlich geforderten Informationen enthalten, urteilte das Handelsgericht Wien.

Die Richter gaben dem Konsumentenschutzverband VKI recht, der geklagt hatte. Das Urteil in erster Instanz ist nicht rechtskräftig.

Wenn eine Werbung eine «Aufforderung zum Kauf» darstellt, muss sie alle für den Konsumenten wichtigen Informationen enthalten. In dem TV-Spot für einen Leasingvertrag seien dem Konsumenten aber für seine Entscheidung wesentliche Informationen vorenthalten worden.

In Werbung für Kredit-und Leasingverträge müssen Informationen wie der Sollzinssatz, der effektive Jahreszinssatz und der Gesamtbetrag enthalten sein, schreibt der Verein für Konsumenteninformation VKI in einer Mitteilung am Montag. Und zwar laut dem Verbraucherkreditgesetz klar, prägnant und auffallend.

«Der Sinn dieser Informationspflicht besteht darin, den Konsumenten vor Augen zu führen, mit welchen Belastungen sie bei einem allfälligen Vertragsabschluss zu rechnen haben und sie so in die Lage zu versetzen, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen», sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen beim VKI. (sda/apa/maw)



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