06.11.2017

Abstimmungswerbung

Zürich soll weniger kleinlich sein

Plakate an Kantonsstrassen: Der Kantonsrat will Gemeinden bei Wahlwerbung in die Pflicht nehmen.

Zürich sei einer der «kleinlichsten und restriktivsten» Kantone, was die Wahl- und Abstimmungswerbung entlang von Kantonsstrassen betreffe, hat die SP am Montag im Kantonsrat kritisiert. Zusammen mit CVP und BDP fordert sie den Regierungsrat auf, die Regelungen zu lockern. Der Ausgang bei der Schlussabstimmung dürfte knapp werden.

Vor Abstimmungen oder Wahlen findet man in Zürich nur entlang von Gemeindestrassen spontan angebrachte Plakate - auf Kantonsstrassen fehlen sie meist gänzlich. Denn dieses Anbringen von Wahl- oder Abstimmungspropaganda wird vom Kanton nicht zugelassen. Als Gründe dafür werden etwa Verkehrssicherheit oder Ästhetik ins Feld geführt. 

Andere Kantone sind da weniger streng und kennen etwa Regelungen, wonach solche Plakate in einem bestimmten Zeitraum vor Wahlen oder Abstimmungen bewilligungsfrei aufgehängt werden dürfen. Eine solche, grosszügigere Regelung forderten deshalb auch SP, CVP und BDP mit einer Parlamentarischen Initiative. 

Unterschiedliche Bestimmungen

Die Meinungen darüber gingen am Montag bei der Diskussion um die Änderung des Gemeindegesetzes weit auseinander. Links- und Mitteparteien forderten Fairness, Chancengleichheit und gleich lange Spiesse für alle. Die Meinungs- und Informationsfreiheit werde durch die heutige Regelung eingeschränkt, hiess es etwa von Seiten der CVP.

Gerade in ländlichen Gebieten stünden nur in sehr begrenztem Rahmen kommerzielle Werbeflächen zur Verfügung, welche die finanziellen Mittel vor allem der kleineren Parteien oft überstiegen, sagte Jean-Philippe Pinto (Volketswil). Die SP wies zudem auf die sehr unterschiedlichen Bestimmungen in den Gemeinden hin.

Die einen verlangten Bewilligungen, andere nicht, hier seien solche kostenpflichtig, dort nicht. Zudem würden diese Beiträge stark differieren. «Heute hänge es ausschliesslich von der Gemeindewillkür ab, wer wo ein Plakat aufhängen darf und wer nicht», sagte Markus Späth (Feuerthalen).

Gemeinden in die Pflicht nehmen

Weil sich der Regierungsrat gegen eine übergeordnete kantonale Regelung gestellt hat, versuchen die Postulanten nun, mit einem Minderheitsantrag über die Gemeinden eine Änderung zu erwirken. Sie sind es nämlich, die für die Bewilligung von Abstimmungs- und Wahlwerbung zuständig sind, wenn die Plakate auf Gemeindegebiet aufgestellt werden.

Die Gemeinden sollen also gesetzlich verpflichtet werden, vor Wahlen und Abstimmungen für eine angemessene Anzahl von Standorten auf öffentlichem Grund für das Anbringen Werbung zu sorgen. SVP und FDP wehrten sich am Montag dezidiert gegen «diesen Eingriff in die Autonomie der Gemeinden». (sda/eh)

Wahl- und Abstimmungsplakate an Strassen würden zudem eidgenössischen und kantonalen Vorschriften unterstehen, wurde argumentiert. Mit der heutigen Regelung könne den regionalen Unterschieden zwischen den Gemeinden Rechnung getragen werden. 

Die FDP warnte zudem vor «noch mehr Regulierungen», wie Dieter Kläy (Winterthur) sagte. Keine Freunde machte sich der Sprecher der SVP mit seinen Ausführungen. Armin Steinmann (Adliswil) warf den Initianten etwa vor, der Verkehrssicherheit abgeschworen zu haben. "Ihr seid bereit, für den Stimmenfang Menschenopfer zu bringen."

Der Teufel im Detail

Und auch Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) sprach sich gegen die Forderung ihrer eigenen Partei aus. Dort, wo Unterschiede gewünscht und politisch akzeptiert seien, solle die Gemeindeautonomie gewahrt bleiben, sagte sie. «Man kann nicht einfach den Kanton um Hilfe rufen, wenn man mit der Gemeinde im Clinch ist.»

Fehr wies zudem auf Probleme bei der Umsetzung hin: «Der Teufel liegt im Detail», sagte sie mit Verweis etwa auf die Definition von «angemessen» oder die Rekursmöglichkeiten. Das von den Postulanten viel kritisierte Problem, dass eine gewisse Partei auf dem Land über sehr viel private Werbefläche verfüge, könne damit ohnehin nicht gelöst werden.

Der Rat wird in etwa vier Wochen definitiv über die Vorlage befinden. SVP, FDP und EDU kommen gemeinsam auf 91 Stimmen im 180-köpfigen Parlament. Der Ausgang wird also relativ knapp entschieden werden. (sda/eh)

 



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240425