31.08.2017

UBI-Jahresmedienkonferenz

«Arena» über Trump am meisten beanstandet

Seit Anfang Jahr sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen 21 Beschwerden eingegangen. Acht davon richten sich gegen die «Arena»-Sendung «Trumps Krieg gegen die Medien». Bereits SRG-Omdusmann Roger Blum hatte zu dieser SRF-Sendung eine Rekordmenge von fast 500 Beschwerden erhalten.
UBI-Jahresmedienkonferenz: «Arena» über Trump am meisten beanstandet
Über ein Drittel aller Beschwerden betreffen die «Arena»-Sendung «Trumps Krieg gegen die Medien». (Bild: Screenshot SRF-Video)

Die Entscheide der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zu SRF-Arena «Trumps Krieg gegen die Medien» sind noch ausstehend. Bereits damit befasst hatte sich aber der Ombudsmann der SRG, der eine Rekordmenge von fast 500 Beschwerden zu besagter «Arena» erhalten hatte (persoenlich.com berichtete). Die Sendung sei «misslungen», lautete sein Fazit. Kritisiert wurde vor allem der Umgang von Moderator Jonas Projer mit seinem Gast, dem Historiker und Publizisten Daniele Ganser.

Öffentliche Beratungen am Donnerstag

Um Ganser ging es auch in einer anderen Beschwerde, welche die UBI am Donnerstag im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen in Biel abwies. Diese richtete sich gegen eine Ausgabe des Wissensmagazins «Einstein» zu Verschwörungstheorien. In der Beschwerde war beanstandet worden, der Historiker sei darin als Verschwörungstheoretiker bezeichnet worden.

Die UBI erachtete diese Rügen als unbegründet, wie sie am Abend mitteilte. Die für eine freie Meinungsbildung erforderlichen Informationen zu Gansers Forschungsarbeiten und insbesondere zu seiner Kritik an der offiziellen Version der Anschläge vom 11. September 2001 seien dem Publikum vermittelt worden. Dieses habe zudem ebenfalls in nachvollziehbarer Weise erfahren, warum ein befragter Experte Ganser als Verschwörungstheoretiker bezeichnet und welche Ansicht der Historiker dazu vertritt. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei daher nicht verletzt worden.

Einstimmig abgewiesen wurde auch eine Beschwerde gegen die Talk-Sendung «Schawinski» mit Nationalrat Andreas Glarner als Gast. Der Moderator Roger Schawinski habe mit falschen Aussagen, einseitiger Betrachtungsweise und Beleidigungen Andreas Glarner an den Pranger gestellt, lautete der Vorwurf. Dies sah die UBI anders. Der offensichtlich mediengewandte Politiker habe beim verbalen Schlagabtausch mit dem Moderator über ausreichend Gelegenheit verfügt, um zu erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen und seine Sicht der Dinge darzulegen, befand sie. Auch Bemerkungen des Moderators zu den persönlichen Verhältnissen des Politikers erachtete die Beschwerdeinstanz als noch nicht programmrechtswidrig.  

Sachfremde Aussagen

Bereits vollständig erledigt hat die UBI seit Jahresbeginn elf Verfahren, wie deren Präsident Vincent Augustin am Donnerstag an der Jahresmedienkonferenz in Biel sagte. Davon gutgeheissen wurde eine Beschwerde.

Diese richtete sich gegen ein auf der Facebook-Seite von SRF News ausgestrahltes Video mit dem Titel «Putin macht den Cowboy». Wesentliche Fakten zu den im Video gezeigten Bildern seien im eingeblendeten Text nicht erwähnt, kritisierte die UBI. Stattdessen würden sachfremde und nicht als persönliche Meinungsäusserung erkennbare Aussagen gemacht.

Möglich war die Beschwerde gegen das Video aufgrund einer seit einem Jahr geltenden neuen Regelung. Gemäss dieser kann bei der UBI nicht nur gegen Radio- und Fernsehsendungen Beschwerde erhoben werden, sondern auch gegen Onlineinhalte der SRG.

Fünf Beschwerden gegen SRG-Onlineinhalte

Seither seien mehr solche Beschwerden eingegangen als erwartet, sagte UBI-Sekretariatsleiter Pierre Rieder gemäss Redetext. Von den 2017 bisher verzeichneten 21 Beschwerden hätten fünf und damit knapp ein Viertel Online-Publikationen betroffen.

Wie bei Radio- und Fernsehsendungen werde in den meisten Fällen eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots geltend gemacht. Einseitige und tendenziöse Information sowie das Verschweigen von wesentlichen Fakten zum behandelten Thema seien die häufigsten Rügen.

UBI-Beratungen früher streitbarer

Die UBI nutzte die Jahresmedienkonferenz auch für einen Blick zurück. Seit zehn Jahren führt die Beschwerdeinstanz aufgrund des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) ihre Beratungen öffentlich durch. UBI-Vizepräsidentin Claudia Schoch zog eine positive Bilanz – mit einigen Vorbehalten.

Die Beratungen seien etwas förmlicher geworden, sagte Schoch gemäss Redetext. Früher seien die UBI-Mitglieder direkter und teilweise auch streitbarer aufeinander eingegangen. Es seien unter Umständen überraschende Standpunkte vertreten worden, um zu beobachten, wie die Kolleginnen und Kollegen konterten. Dies habe nicht zuletzt der Schärfung der Argumente und Präzisierung der Entscheide gedient.

Auch habe sich ein Mitglied hin und wieder zu bekennen erlaubt, dass es selbst mit widerstreitenden Gesichtspunkten ringe und sich nicht schlüssig sei, wie es entscheiden wolle. All dies findet zwar laut Schoch in der Beratung vor Publikum mehr oder weniger noch immer statt. Doch die Direktheit und Unmittelbarkeit der Auseinandersetzung habe an Profil verloren.

Man müsse heute genauer hinhören, um die Differenzen zwischen den UBI-Mitgliedern zu erkennen. Provokative Standpunkte zur Herausforderung der anderen würden kaum mehr eingenommen.

Dennoch bezeichnet Schoch den Wechsel zur öffentlichen Beratung als Gewinn. Die Beschwerdeführer könnten so die Überlegungen der UBI-Mitglieder ganz unmittelbar erleben und nachvollziehen. Von den Medien wünschte sich die Vizepräsidentin «als Mittler zwischen der Entscheidungsinstanz und der Öffentlichkeit» etwas mehr Interesse für die Beratungen. (sda/tim/cbe)



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