16.03.2018

Türkei

Bekannter Journalist kommt frei

Ein türkisches Gericht hat am Freitag die bedingte Haftentlassung von Sahin Alpay verfügt.

Ein türkisches Gericht hat am späten Freitagabend die bedingte Haftentlassung des Journalisten Sahin Alpay verfügt. Gemäss dem Urteil darf Alpay, der anschliessend freigelassen wurde, sein Haus und die Türkei nicht verlassen, wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu meldete. Eine Mehrheit der Verfassungsrichter kam einige Stunden zuvor am Freitagnachmittag zum Schluss, dass Alpays Rechte verletzt worden seien und ihm 20'000 Lira (rund 4900 Franken) Entschädigung zustünden.

Das Verfassungsgericht hatte bereits im Januar geurteilt, dass Alpays Inhaftierung und die des Journalisten Mehmet Altan ihr Recht auf Sicherheit und Freiheit sowie ihr Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit verletze. Die Regierung hatte dieses Urteil scharf kritisiert, und zwei untergeordnete Gerichte hatten sich geweigert, die Freilassung der Journalisten anzuordnen.

Das jetzt ergangene Urteil erfolgte kurz vor einer Anhörung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg am kommenden Dienstag, bei der ein Urteil zur Klage der beiden Journalisten gegen ihre Inhaftierung erwartet wurde. Als Mitglied des Europarats ist die Türkei verpflichtet, die Urteile des EGMR umzusetzen.

Alpay und Altan waren in der Folge des gescheiterten Militärputschs von Juli 2016 festgenommen worden. Mehmet Altan wurde am 16. Februar zusammen mit seinem Bruder Ahmet und der Journalistin Nazli Ilicak wegen angeblicher Verbindungen zu den Putschisten zu lebenslanger Haft verurteilt. Alpay droht wegen ähnlicher Vorwürfe ebenfalls lebenslange Haft.

In der Türkei gab es im Zuge des nach dem Putschversuch verhängten Ausnahmezustands mehr als 55'000 Festnahmen, über 140'000 Staatsbedienstete wurden entlassen oder vom Dienst suspendiert. Die Medien- und Meinungsfreiheit wurde stark eingeschränkt. (sda/afp/wid)



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