22.01.2002

Berner Zeitung

Beschwerde gegen Kolumne von Margrit Sprecher von Presserat abgewiesen

Zulässige Kritik der Erziehungs- und Schulpolitik Israels.

Im Lichte der Kommentarfreiheit ist es zulässig, die Erziehungs- und Schulpolitik eines Staates, auch diejenige Israels, kommentierend zu hinterfragen und die aus Sicht der Autorin rückständigen Bilder zu kritisieren, die mit Schulbüchern oft vermittelt werden. Eine diskriminierende Herabsetzung einer Religionsgemeinschaft ist zu verneinen, wenn ein Text lediglich Handlungen und Meinungen der tatsächlich dafür Verantwortlichen kritisiert, ohne diese Kritik zu verallgemeinern. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im Juni 2001 veröffentlichte die "Berner Zeitung" eine Kolumne von Margrit Sprecher. Darin kritisierte sie den israelischen Ministerpräsidenten Ariel Sharon, der bereits vor den Wahlen verkündet habe, "er werde den jüdisch-zionistischen Charakter des Erziehungssystems stärken, und zwar mit Bibelunterricht für alle. Dabei solle das Buch Josua besondere Berücksichtigung finden." Die Kolumnistin machte geltend, das Buch Josua schlage in Sachen Blutrünstigkeit sämtliche anderen Bücher der Bibel. Die Organisation David, "das Zentrum gegen Antisemitismus und Verleumdung" machte daraufhin in einer Beschwerde an den Presserat geltend, Margrit Sprecher bzw. die verantwortlichen Redaktoren der "Berner Zeitung" hätten mit dem Abdruck dieser "eindeutig antisemitischen" Kolumne gegen das berufsethische Diskriminierungsverbot verstossen.



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