14.05.2017

Unabhängige Beschwerdeinstanz

Beschwerde gegen SRF News gutgeheissen

Ein auf der Facebookseite des Schweizer Fernsehens ausgestrahltes Video über den russischen Präsidenten Wladimir Putin hat das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die zuständige Redaktion hat das Video bereits entfernt.
Unabhängige Beschwerdeinstanz: Beschwerde gegen SRF News gutgeheissen
Am 3. Oktober 2016 besuchte der russische Präsident Wladimir die Auswilderung von Przewalski-Pferden. (Bild: Keystone)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat erstmals eine Beschwerde gegen Online-Inhalte der SRG gutgeheissen. SRF News hatte auf seiner Facebookseite am 5. Oktober 2016 das rund dreissig Sekunden lange Video «Putin macht den Cowboy» veröffentlicht, wie die UBI am Freitag mitteilte. Darin war der russische Präsident bei einer «international unterstützten Auswilderungsaktion» von Przewalski-Pferden im Südural zu sehen. Die Bilder wurden mit Westernmusik untermalt.

In einem eingeblendeten Text kam zum Ausdruck, dass die demonstrierte Tierliebe auch Provokation sei. Zwischen den USA und Russland herrsche politische Eiszeit, worunter die Zivilbevölkerung in Syrien leide. Für diese sei Putins Pferdeliebe wohl eher «blanker Hohn», beschreibt die UBI das Video.

Eine Privatperson erhob Beschwerde bei der UBI wegen des ihrer Meinung nach «unsachlichen und tendenziösen Charakters» des Videos. Die UBI hiess die Beschwerde in einer öffentlichen Beratung mit sechs zu drei Stimmen gut und hielt fest, das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt worden.

Auch die Facebookseite von SRF News müsse Informationen in sachgerechter Weise vermitteln. Zwischen den Bildern und dem Text habe aber eine «erhebliche Diskrepanz» bestanden, befand die UBI. Wesentliche Fakten zu den Aufnahmen und der Auswilderungsaktion seien dem Publikum vorenthalten worden. Dem Video mangelte es demnach auch an der notwendigen Transparenz, indem nicht zwischen Fakten und Kommentaren unterschieden worden sei.

Die zuständige Redaktion hat das Video bereits von ihrer Facebookseite entfernt. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

Die UBI hatte zum ersten Mal eine Beschwerde gegen einen Online-Inhalt der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zu behandeln. Sie ist erst seit dem 1. Juli 2016 auch für Beschwerden gegen Inhalte des übrigen publizistischen Angebots der SRG, also auch die Online-Angebote von Schweizer Radio und Fernsehen SRF, zuständig. (sda/cbe)

 



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