10.08.2017

Schweizer Presserat

Beschwerde von Leser teilweise gutgeheissen

Die «Thurgauer Zeitung» wird dafür gerügt, dass sie einen Leserbriefschreiber unfair behandelt hat.

Der Mann hatte der Redaktion der «Thurgauer-Zeitung» (TZ) einen Leserbrief zum Standort der geplanten zentralen Stadtverwaltung von Romanshorn zugestellt, wie es in einer Mitteilung heisst. Die TZ machte daraus einen Artikel, zitierte zentrale Teile des Briefs und nannte den Autor. Die vom TZ-Journalisten recherchierten Fakten widersprachen den Behauptungen des Briefverfassers.

Der Leser beschwerte sich beim Presserat, der Abdruck lediglich einzelner Passagen verzerre die Wahrheit. Zudem sei sein Name ohne sein Einverständnis genannt worden. Überhaupt sei er unwürdig und unfair behandelt worden.

Der Presserat anerkenn laut Mitteilung, dass die «Thurgauer Zeitung» indem sie nachrecherchierte die Wahrheit schrieb. Aber wie sie mit dem Leserbriefschreiber verfauhr, war im Ansatz falsch: Sie hätte ihm vor der Publikation ihres Artikels klipp und klar sagen müssen, dass sie seinen Leserbrief nicht bringen werde. Sondern nur Passagen daraus im geplanten Bericht. Und dass sie ihn als Autor der Zitate namentlich nennen werde. Dann hätte der Leser seine Zitate autorisieren können oder auch nicht. (pd/tim)



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Kommentare

  • Thomas Müller, 11.08.2017 16:04 Uhr
    Das gute alte Handwerk halt. Aber das gerät mehr und mehr in Vergessenheit, längst nicht nur bei der "Thurgauer Zeitung".
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