22.01.2002

20 Minuten

Beschwerde von Presserat abgewiesen

Bildberichterstattung bei Demonstrationen statthaft.

Wer im öffentlichen Raum freiwillig und bewusst für ein Anliegen demonstriert, muss damit rechnen oder nimmt zumindest in Kauf, dass die Medien über diesen Anlass gegebenenfalls mit identifizierenden Bildern berichten. Im Gegensatz zu privaten Situationen, bei denen der Schutz der Privatsphäre die Einwilligung des Betroffenen erfordert, müssen Medienschaffende in solchen Situationen nicht danach fragen, ob sie fotografieren respektive filmen dürfen. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

20 Minuten veröffentlichte im August 2001 eine knappe Agenturmeldung über die Dortmunder "Chaos-Tage". Begleitet wurde der Text mit einem verhältnismässig grossen Bild. Es zeigt am Boden liegende, gefesselte Demonstranten; bei einigen sind die Gesichter erkennbar. Die Legende lautete: "Gut verschnürt: Die Dortmunder Polizei machte mit den Randalierern kurzen Prozess." Daraufhin beschwerte sich ein Leser beim Presserat über die Publikation von Bild und Legende, die sinngemäss gegen die Pflicht zur Respektierung der Privatsphäre und der Unschuldsvermutung verstossen würden. "20 Minuten" wies die Beschwerde als unbegründet zurück.



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