16.01.2017

Presserat

Beschwerde von SP-Politikerin abgelehnt

Der Presserat hat die Beschwerde einer Zürcher SP-Politikerin gegen die NZZ abgewiesen. Die Zeitung habe mit ihrer Berichterstattung über den Wohnkomplex Kalkbreite das Wahrheitsgebot nicht verletzt.
Presserat: Beschwerde von SP-Politikerin abgelehnt
(Symbolbild: Keystone/Cristian Beutler)

Unter dem Titel «Bescheiden leben mit Familie Bassand» beleuchtete die «Neue Zürcher Zeitung» im April 2015 das Leben im «rot-grünen Musterdorf» Kalkbreite, einer nachhaltig ausgerichteten Wohnsiedlung in Zürich.

Die NZZ veröffentlichte dabei die Wohnfläche und Miete von Françoise Bassand, einer aktiven SP-lerin, die Vorstandsmitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich ist.

Obwohl sich die Bewohner zu Verzicht bekennen würden, bewohne Bassand mit ihrer Familie grosszügige 140 Quadratmeter zu einem günstigen Preis, schrieb die NZZ. Vielleicht sei es angesichts dieser Privilegien besser, zu geniessen und zu schweigen.

Bassand wurde daraufhin in Online-Kommentaren und per Telefon als «linke Heuchlerin» bezeichnet, die «über die Armut anderer reden und sich selbst die Tasche vollstopfen». Die NZZ hat gemäss Bassand aber eine zu hohe Miete angegeben. Weil sie sich von der Zeitung diffamiert fühlte, reichte sie Beschwerde beim Presserat ein.

Journalist muss nicht objektiv sein

Der Presserat lehnt die Beschwerde jedoch ab. Die Miete sei aufgrund einer amtlichen Schätzung berechnet worden. Durch die Bezeichnung «Richtpreis» im Text werde dem Leser klar, dass es sich um eine generelle Annahme handle, schreibt der Presserat. Deshalb könne nicht von einer Verletzung des Wahrheitsgebots gesprochen werden.

Ein Journalist sei zudem nicht zu Objektivität verpflichtet und dürfe seine persönliche Sicht auf eine Angelegenheit verbreiten. Im vorliegenden Fall lege der Autor seine Sicht der Dinge durchaus kritisch dar. Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen seien im Artikel jedoch nicht zu finden. (sda)



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