19.01.2018

Schweizer Presserat

Deftiger Leserbrief sorgt für Beschwerde

Die Tageszeitung «Liechtensteiner Vaterland» hat mit dem Abdruck den Journalistenkodex aber nicht verletzt.

Die Tageszeitung «Liechtensteiner Vaterland» hat mit dem Abdruck eines deftig formulierten Leserbriefs zum Thema «Ehe für alle» die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten nicht verletzt. Dennoch kritisiert der Schweizer Presserat, dass die Zeitung keinen Bezug des Leserbriefs zu einem anderen deutlich gemacht habe. Der im August letzten Jahres publizierte Leserbrief mit dem Titel «Auf die Bäume ihr Affen» nimmt Bezug auf einen vorher erschienenen Leserbrief. Darin wird berichtet über eine Ausstellung zum Thema Homosexualität unter Tieren.

Für den Presserat wäre es angebracht gewesen, hätte die Reaktion beim zweiten Leserbrief eine Referenzangabe zum ersten angebracht, wie aus dem am Freitag publizierten Entscheid hervorgeht. Der Leserbriefschreiber lasse durchblicken, dass «Homosexuelle mit Tieren und/oder Affen gleichgestellt werden könnten», tue dies aber nicht explizit.

Schwelle der Verletzung nicht erreicht

Nach Einschätzung des Presserates erreicht der Leserbrief die Schwelle einer Verletzung der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten (Ehrenkodex) nicht. Eine entsprechende Beschwerde gegen die Publikation des Leserbriefs wies er deshalb ab. Dabei berücksichtige der Presserat die in Liechtenstein traditionell sehr lebendige Kultur der offenen Diskussionen in den Leserbriefspalten der Tageszeitungen.

Der Redaktion des «Liechtensteiner Vaterlandes» empfiehlt der Presserat, in Zukunft eine Referenzangabe anzubringen, wenn ein Leserbrief ganz klar auf einen vorhergehenden reagiert. Patrik Schädler, Chefredaktor des «Liechtensteiner Vaterland», anerkannte, dass im beanstandeten Leserbrief teilweise «derbe und grenzwertige Worte» eingesetzt wurden, sah darin aber keinen Verstoss gegen den Ehrenkodex der Schweizer Journalisten. (sda/cbe)



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