16.06.2017

Schweizer Presserat

Die WOZ entgeht knapp einer Rüge

Die «Wochenzeitung» hat korrekt über die Ausschaffung einer Flüchtlingsfamilie in Zug berichtet. Eine Beschwerde wurde abgewiesen.
Schweizer Presserat: Die WOZ entgeht knapp einer Rüge
Die sechsköpfige Familie aus Afghanistan wurde laut WOZ ohne weiteren Informationen zum Flughafengefängnis Zürich (siehe Symbolbild) gefahren, um von dort ausgeschafft zu werden. (Bild: Keystone)

Am 27. Oktober 2016 kritisierte die «Wochenzeitung» unter dem Titel «Eine Ausschaffung mit allen Mitteln» die Umstände der Ausschaffung einer sechsköpfigen Familie aus Afghanistan. Die Zuger Behörden hatten drei der vier Kinder fremdplatziert sowie Vater und Mutter mit Baby in Haft gesetzt, um die Ausschaffung sicherzustellen. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug reichte beim Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen die WOZ ein. Sie bemängelte vor allem den Obertitel «Rechtsbrüche im Kanton Zug» und machte geltend, sie hätte zu den Vorwürfen angehört werden müssen.

Der Presserat teilt diese Auffassung nicht, wie er in einer Mitteilung schreibt. Er sieht im Obertitel knapp keine Verletzung der Wahrheitspflicht. Zwar konzediert er, dass diese Spitzmarke stark zugespitzt ist. Es folgte jedoch der Titel «Eine Ausschaffung mit allen Mitteln», welcher darauf hinweist, dass es im Artikel um die Mittel geht, mit denen die Ausschaffung durchgesetzt wird. Der Lead präzisiert unmittelbar anschliessend, dass den Vorwurf des Rechtsbruchs Politiker und Menschenrechtsaktivisten erheben, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Der Leser erfährt somit in der Gesamtheit von Titel und Lead, wer welche Behörden des Rechtsbruchs bezichtigt.

Für den Presserat ist der Vorwurf des Rechtsbruchs zweifelsfrei ein schwerer Vorwurf, der eine Anhörung zwingend notwendig macht. Wenn sich Behörden jedoch weigern, Stellung zu nehmen, können sie sich im Nachhinein nicht darauf berufen, man hätte sie zu einem bestimmten Aspekt anhören müssen. Der Presserat weist die Beschwerde deshalb ab. (pd/cbe)

 

 



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Kommentare

  • Nico Herger, 16.06.2017 10:24 Uhr
    Ein Witz, oder? Es reicht, ein paar Aktivisten zu finden, die einer Behörde "Rechtsbruch" vorwerfen, und schon darf dies in einem Titel stehen. "Knapp keine Verletzung" - was für ein kurioses Rechtsverständnis. Hier ging es doch darum, ein linkes Blatt zu schonen.
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