08.08.2018

Weko

Drei Zusammenschlüsse, drei vertiefte Prüfungen

Entscheid vertagt: Jetzt nimmt die Wettbewerbskommission auch den Zeitungsdeal Tamedia/BaZ genauer unter die Lupe. Für die Beurteilung der drei geplanten Allianzen seien ausschliesslich wirtschaftliche Fragen entscheidend, sagt Weko-Direktor Patrik Ducrey.
Weko: Drei Zusammenschlüsse, drei vertiefte Prüfungen
Im Dezember 2017 haben sie den Plan des Joint Ventures verkündet: Axel Wüstmann, CEO AZ Medien, Peter Wanner, Verwaltungsratspräsident der AZ Medien, Etienne Jornod, Verwaltungsratspräsident der NZZ, und Pascal Hollenstein, Leiter Publizistik NZZ. (Bild: Keystone/Ennio Leanza)
von Marion Loher

In der Schweizer Medienbranche sind zurzeit mehrere Zusammenschlüsse geplant: Tamedia will die Goldbach Group kaufen und die «Basler Zeitung» übernehmen, und die AZ-Medien wollen sich mit den NZZ-Regionalmedien zu einem Joint Venture zusammenschliessen. Alle drei Übernahmen können nur dann getätigt werden, wenn die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) die Genehmigung erteilt.

Die Entscheide stehen noch aus – und es wird auch noch etwas dauern, bis diese gefällt sind. Die Weko hat in allen drei Fällen entschieden, das Übernahmevorhaben vertieft zu prüfen. Dies, weil es ihrer Ansicht nach Anhaltspunkte gibt, dass die einzelnen Zusammenschlüsse auf verschiedenen Märkten zu einer marktbeherrschenden Stellung führen oder diese verstärken könnte.

Entscheide kommen noch dieses Jahr

Dass die Weko eine derartige Untersuchung bei Tamedia/Goldbach (persoenlich.com berichtete) sowie beim Joint Venture von AZ und NZZ durchführt, war seit längerem bekannt (persoenlich.com berichtete). Am Dienstag hat die Weko nun mitgeteilt, dass sie auch bei der geplanten Übernahme der Basler Zeitung durch Tamedia genauer hinschauen wird (persoenlich.com berichtete).

«Unsere Aufgabe ist es nun abzuklären, wie sich die geplanten Übernahmen auf den Wettbewerb auswirken würden», sagt Weko-Direktor Patrik Ducrey gegenüber persoenlich.com. «Kommen wir zum Schluss, dass der Zusammenschluss zu einer Beseitigung des Wettbewerbs führt, werden wir eingreifen. Das heisst, wir können den Zusammenschluss untersagen oder ihm unter Auflagen und/oder Bedingungen zustimmen.» Wann mit den Entscheiden zu rechnen ist, kann Ducrey nicht sagen. «Alle drei Verfahren sind noch hängig. Die Weko wird ihre Beschlüsse mittels Medienmitteilung bekannt geben, wenn sie soweit sind.» Mit Sicherheit werde es noch dieses Jahr sein, denn die Prüfung müsse innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Monaten durchgeführt sein.

Dem Tamedia-Chef Christoph Tonini sind diese vier Monate eindeutig zu lang. In einem Interview mit persoenlich.com kritisiert er: «Während dem Schweizer Werbemarkt täglich mehr und mehr Geld wegfliesst, untersucht die Weko monatelang, ob eine wettbewerbsbeherrschende Stellung entstehen könnte. Da frage ich mich schon, ob die Kommission wahrnimmt, dass wir alle in der Schweiz bereits heute Zwerge sind gegen die Internet-Giganten.» 

Der Weko-Direktor will sich inhaltlich zur Kritik nicht äussern. Er sagt lediglich: «Wir sind sicher nicht naiv und befassen uns auch mit Google und Co., was jeweils auch in unsere Beurteilung miteinfliesst.»

Politische Fragen nicht entscheidend

Wie aber muss sich der Laie eine vertiefte Prüfung vorstellen? «Wir befragen die Konkurrenz, verschiedene Kunden und weitere Beteiligte, damit wir uns ein Bild von den möglichen Auswirkungen eines Zusammenschlusses auf den Wettbewerb machen können. Diese Befragungen finden hauptsächlich schriftlich statt», sagt Ducrey. Für die Beurteilung seien ausschliesslich wirtschaftliche Fragen entscheidend. «Politische Fragen wie in den aktuellen Fällen beispielsweise die Medienvielfalt oder die Versorgungsstruktur spielen dabei keine Rolle.»

Bei einem Veto der Weko haben die Unternehmen die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. «Sie können den üblichen Rechtsweg bis vor Bundesgericht gehen.» Bei übergeordnetem öffentlichen Interesse könnten sie auch direkt an den Bundesrat gelangen und eine «ausnahmsweise Zulassung» beantragen. Allerdings ist gemäss Weko-Direktor bislang kein Unternehmen diesen Weg gegangen.



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240424