11.09.2017

Zustellpreise

Etappensieg für Verlegerverband

Die Post kündigte 2012 an, den Preis für die Zustellung von abonnierten Zeitungen um 6 Rappen pro Exemplar zu erhöhen.
Zustellpreise: Etappensieg für Verlegerverband
Zeitschriften und Zeitungen in die Briefkästen: Die Post macht dabei rund 100 Millionen Franken Defizit. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Im Streit um die Erhöhung der Zustellpreise von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Post hat der Verband Schweizer Medien (VSM) vor Bundesgericht einen Etappensieg errungen. Der VSM erhält Parteistellung im Verfahren.

Die Schweizerische Post AG kündigte im September 2012 den Schweizer Verlegern an, über drei Jahre gestaffelt den Preis für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften um insgesamt 6 Rappen pro Exemplar zu erhöhen. Die Post will so das Defizit beim Zeitungstransport von rund 100 Millionen Franken reduzieren.

Der Verband Schweizer Medien und der Verlag Freiämter Regionalzeitungen AG aus dem Kanton Aargau reichten dagegen Ende 2013 bei der Eidgenössischen Postkommission (PostCom) eine Aufsichtsanzeige ein. Sie beantragten, auf die Erhöhung der Zustellpreise zu verzichten.

Die PostCom reichte die Anzeige an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) weiter. Das Bakom trat im März 2014 auf die Anzeige des Regionalverlages ein. Es verneinte jedoch gleichzeitig die Parteistellung des VSM.

Nachdem der VSM seine Statuten geändert hatte, verlangte er im Mai 2014 wiederum die Zulassung zum Verfahren. Das Bakom folgte dem Antrag und eröffnete im September gleichen Jahres ein eigenständiges Aufsichtsverfahren.

Die Post legte Beschwerde gegen diese Verfügung ein. Das Bundesgericht hält in seinem am Montag publizierten Urteil fest, dass das Bakom entgegen der Auffassung der Post zuständig sei für das Aufsichtsverfahren. Hinsichtlich der Parteistellung des VSM ist es auf die Beschwerde der Post nicht eingetreten. (Urteil 2C_36/2016 vom 31.07.2017). (sda/eh)

 

 



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