25.10.2016

SRF

«Feuchtgebiete» höchstens nach Mitternacht

«Ich empfand den Streifen als künstlerisch überhöhte und verbrämte Pornographie», sagt Ombudsmann Roger Blum.
SRF: «Feuchtgebiete» höchstens nach Mitternacht
Kann nicht bestrafen, aber Warnsignale geben: Der SRG-Ombudsmann Roger Blum.

Der SRG-Ombudsmann Roger Blum spricht von «einem Grenzfall»: Dass SRF den Film «Feuchtgebiete» im August ein zweites Mal ausgestrahlt hat, sei unklug. Denn es sei zumindest fraglich, ob der Film der öffentlichen Sittlichkeit nicht entgegenstehe.

An einem Mittwochabend im August stand um 22.55 Uhr zum zweiten Mal der Film «Feuchtgebiete» auf dem Programm von Fernsehen SRF 1. Es handelt sich dabei um die Verfilmung des «Skandalromans» von Charlotte Roche, die an der Eröffnung des Festivals von Locarno TI im Jahr 2013 von 3500 Personen bejubelt wurde.

Die Ausstrahlung auf SRF 1 heimste weniger Beifall ein - beim Ombudsmann gingen Beschwerden von insgesamt 48 Personen ein. Eine erste Ausstrahlung rund ein Jahr zuvor hatte noch keine Reaktionen ausgelöst. Der Film sei moralisch und ethisch nicht vertretbar und könne die Bevölkerung verderben, kritisierten nun einige der Beschwerdeführenden.

Der Film hätte, wenn überhaupt, erst nach Mitternacht ausgestrahlt werden sollen, monierten andere. Es sei ein Skandal, dass für solche Filme Gebührengelder ausgegeben werden - die SRG gehöre dafür bestraft, forderte ein Zuschauer.

Ombudsmann sendet Warnsignal aus

Als Ombudsmann könne er die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) nicht bestrafen, hält dieser nun in seinem am Dienstag veröffentlichen Schlussbericht fest. «Ich kann SRF nicht verbieten, solche Filme auszustrahlen.» Er könne lediglich Warnsignale aussenden. Für die Beanstandungen zeigt der Ombudsmann «grosses Verständnis». Der Film «Feuchtgebiete» habe zweifellos einen pornographischen Touch. «Ich empfand den Streifen als künstlerisch überhöhte und verbrämte Pornographie», hält er fest.

Es handle sich ohne jeden Zweifel um einen Grenzfall, schreibt der Ombudsmann weiter. Die Respektierung der Kunstfreiheit spreche dafür, dass man auch einen solchen Film im Fernsehen zeige. «Aber es ist zumindest fraglich, ob er der öffentlichen Sittlichkeit nicht entgegensteht.»

Der Film mache nicht nur Intimes, sondern auch Abartiges öffentlich. «Daher war es meines Erachtens unklug, dass Fernsehen SRF den Film ein zweites Mal ausgestrahlt hat.» (sda/eh)



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