11.01.2018

Türkei

Gericht ordnet Entlassung von Journalisten an

Laut Experten ist diese Entscheidung ein Präzedenzfall für andere Journalisten in türkischer Untersuchungshaft.

Das türkische Verfassungsgericht hat die Entlassung aus der Untersuchungshaft von zwei oppositionellen Journalisten angeordnet. Das Gericht in Ankara sah die Rechte von Sahin Alpay und Mehmet Altan verletzt und verfügte ihre Freilassung, wie die Zeitung «Cumhuriyet» am Donnerstag berichtete.

Den beiden wird in unterschiedlichen Verfahren Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen. Alpay und Altan sitzen seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Die beiden und der «Cumhuriyet»-Journalist Turhan Günay, der bereits zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatten individuelle Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt. Sie beklagten etwa, dass gegen ihr Recht auf Freiheit und Sicherheit, Meinungs- und Pressefreiheit verstossen wurde. Das Verfassungsgericht gab ihnen Recht.

Nach Meinung von Experten ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein Präzedenzfall für andere Journalisten in türkischer Untersuchungshaft. Etwa könnte sich das Urteil positiv auf den Fall des inhaftierten «Welt»-Korrespondenten Deniz Yücel auswirken, der ebenfalls Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht hatte. (sda/dpa/cbe)



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