19.06.2001

EL-Bezüger

Gratis Radio und Fernsehen

Ständerat überweist Empfehlung.

Wer Ergänzungsleistungen (EL) der AHV oder der IV bezieht, soll auf Ersuchen hin von den Radio- und Fernsehgebühren befreit werden. Mit 20 zu 12 Stimmen hat der Ständerat dem Bundesrat eine entsprechende Empfehlung überwiesen. Ständerat Jean Studer (SP/NE) hatte Ende Mai gegenüber dem Bundesrat entsprechende Empfehlung ausgesprochen ("persoenlich.com" berichtete). Zwar seien bereits heute AHV-Rentner und Behinderte "mit geringem Einkommen" von den Gebühren befreit, wenn sie schriftlich darum ersuchten. Die heutige Berechnung des massgeblichen Einkommens führe aber zu Ungleichbehandlungen und administrativem Aufwand, monierte Studer damals. Künftig soll es genügen, dass einmal im Jahr die Zahlung von EL nachgewiesen wird.



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