16.06.2017

RTS

Journalist zieht Urteil vor das Bundesgericht

Joël Boissard vom Westschweizer Fernsehen, der vom Bundesstrafgericht wegen Wahlbetrugs schuldig gesprochen worden ist, geht an die nächste Instanz. Der Berufsverband Impressum unterstützt den Weiterzug.
RTS: Journalist zieht Urteil vor das Bundesgericht
Zieht seinen Fall vor das Bundesgericht: RTS-Journalist Joël Boissard. (Bild: Videostill RTS)

RTS-Journalist Joël Boissard zieht seinen Fall ans Bundesgericht weiter. Er hatte aufgezeigt, dass es möglich ist, elektronisch zweimal abzustimmen. RTS habe am 19. Mai Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts eingereicht, teilte der Berufsverband der Medienschaffenden Impressum am Freitag mit. Der Verband unterstützt den Weiterzug.

Der Fall ereignete sich im Jahr 2015. Nach einem Adresswechsel erhielt der Journalist die Unterlagen für die nationalen und die kantonalen Abstimmungen vom 8. März doppelt. Überzeugt, dass ihn das elektronische System blockieren würde, wagte er den Versuch und stimmte innerhalb von wenigen Minuten zweimal ab. Zwar wies er die Kanzlei sofort auf das Problem hin, er realisierte gleichzeitig aber auch einen Fernsehbeitrag zum Thema. Drei Wochen später wurde er von der Kanzlei bei der Genfer Staatsanwalt angezeigt.

Am Ende befasste sich die Bundesanwaltschaft mit der Affäre. Für den Bundesanwalt handelt es sich um einen absichtlichen Missbrauch der politischen Rechte. Den journalistischen Auftrag zog er nicht in Betracht. Er verurteilte den Journalisten zu einer bedingten Strafe von zwei Tagessätzen. Ausserdem muss er eine Busse von 400 Franken und die Verfahrenskosten bezahlen (persoenlich.com berichtete).

Der Journalist hingegen ist überzeugt, mit gutem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Er beruft sich auf die Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit. (sda/cbe)

 

 

 



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240420