23.11.2017

Illegale Gratisangebote im Internet

Konsumentenschützer mit neuem Urheberrecht zufrieden

Die Reaktionen auf den bundesrätlichen Kompromissvorschlag fallen grundsätzlich positiv aus. Kultur- und Medienschaffende wünschen sich hingegen neue Vergütungsformen.
Illegale Gratisangebote im Internet: Konsumentenschützer mit neuem Urheberrecht zufrieden
Ziel der Urheberrechts-Revision ist es, die Interessen von Kulturschaffenden besser zu schützen, ohne die Internetnutzer zu kriminalisieren. (Bild: Keystone)

Nach jahrelangen Vorarbeiten nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf, um das Urheberrecht an das Internetzeitalter anzupassen. Am Mittwoch hat er einen Gesetzesentwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet (persoenlich.com berichtete). Während Kultur- und Medienschaffende sich zwar neue Vergütungsformen wünschen, freut sich der Konsumentenschutz, dass «Durchschnittsnutzer» nicht zum Sündenbock gemacht werden.

So begrüsst die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in einer Mitteilung vom Mittwoch, dass der Konsum von einzelnen, urheberrechtlich geschützten Werken im privaten Rahmen weiterhin erlaubt sein soll. Dass der Bundesrat nun auf Netzsperren verzichtet, sei erfreulich, weil diese auch «bloss die Durchschnittsnutzer» getroffen hätten. Diese würden – anders als Internetpiraten – keine Umgehungstricks kennen.

Die durch den Gesetzesentwurf ermöglichte «zielgerichtete und effiziente» Bekämpfung der Internetpiraterie gefällt auch dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), wie dieser mitteilte. «Im Fokus stehen jene, die illegale Angebote bewusst publik machen.»

Streitpunkt Vergütungsformen

Positiv werten insbesondere die Konsumentenschützer auch, dass es keine zusätzlichen Mehrfachvergütungen zu Lasten der Nutzer geben soll. Nutzer bezahlten schliesslich schon heute ein Werk sowohl beim Kauf von Smartphones oder Pads als auch beim Kauf eines Werkes selbst.

Dass die Forderung der Kulturschaffenden nach neuen Vergütungsformen nicht aufgenommen wurde, kritisiert hingegen der Dachverband der Kultur- und Medienschaffenden Suisseculture. Für die Online-Nutzung von audiovisuellen Werken (Video on Demand) werde es zwar eine Vergütung geben. Weiterhin könnten aber über Onlineplattformen Werke der Literatur und Kunst genutzt und zu Geld gemacht werden, «ohne dass die Kulturschaffenden einen Rappen davon sehen», hiess es in einer Mitteilung von Suisseculture.

Dass die Werkgattung Text «urheberrechtlich unter die Räder gerät», fürchtet auch der Verband Autorinnen und Autoren der Schweiz (AdS). Er bedauert insbesondere, dass der Bundesrat eine Entschädigung für das Ausleihen von Büchern in Bibliotheken fallen liess.

Der Journalistenverband Impressum zeigte sich erfreut, dass der Schutz für Pressefotografien verstärkt werden soll. Enttäuschend sei hingegen, dass Pressefotografen und Journalisten für die Online-Nutzung ihrer Fotos und Artikel keinen Vergütungsanspruch erhalten.

Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Urheberrechtsgesetzes, bei dem auch die Urheber, Interpreten, Verleger und Produzenten von der Digitalisierung profitieren, beurteilte Swisscopyright – der Verbund der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, Suisa, Suissimage und Swissperform – die Vorlage.

Im Bereich des Wertetransfers (Transfer of Value) löse die Vorlage den Anspruch, das Urheberrecht zu modernisieren, aber nicht ein. (sda/cbe)

 



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240425