25.05.2016

Schweizer Presserat

Rassistische Kommentare von Lesern

Eine Beschwerde gegen die «Tribune de Genève» wurde teilweise gutgeheissen.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Tageszeitung «Tribune de Genève» teilweise gutgeheissen. Er mahnt bei Hetze in Online-Foren generell zu Vorsicht und Wachsamkeit.

Eine Leserin hatte sich beim Presserat darüber beschwert, dass die Westschweizer Tageszeitung bei den Leserkommentaren nicht genug Aufmerksamkeit habe walten lassen.

Als Beleg zitierte die Beschwerdeführerin Dutzende von Online-Kommentaren, die sich in oft sehr roher Sprache über verschiedene Nationalitäten ausliessen. Der Presserat kommt nun im konkreten Fall zum Schluss, dass zwei Leserkommentare diskriminierend waren und hiess die Beschwerde der Leserin deshalb teilweise gut.

Im Entscheid hält der Presserat auch Grundsätzliches fest: So sehe er sich nicht als Wächter der «political correctness». Denn die Foren seien eine Plattform der Meinungsäusserung und sollten auch hinsichtlich der dabei verwendeten Sprache weitgehend frei sein.

Der Pressrat erinnert die Medien jedoch an einen früheren Entscheid, wonach «je aufgeheizter die Stimmung der Bevölkerung ist, umso strikter auf latent diskriminierende Leserbriefe zu verzichten» sei.

Die Zeitung hatte die Vorwürfe in ihrer Stellungnahme zurückgewiesen. Im Online-Forum gingen täglich über 500 Mitteilungen ein. Deren Kontrolle obliege spezialisierten Web-Moderatoren. Zudem müsse sich jeder und jede, die einen Kommentar veröffentlichen wolle, zuerst identifizieren.

Dazu müsse eine Charta unterzeichnet werden, in der sich der Kommentator dazu verpflichte, das geltende Recht insbesondere bezüglich Gewalt und Rassismus einzuhalten. Falls trotzdem einmal ein Kommentar aufgeschaltet werden sollte, der dieser Charta widerspreche, so werde dieser rasch wieder entfernt. (sda)



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