16.02.2017

Radio- und Fernsehverordnung

Lokalradios sollen mehr Autonomie erhalten

Kommerzielle Sender in städtischen Gebieten sollen ab 2020 keiner Konzessionspflicht mehr mit Leistungsauftrag unterliegen.
Radio- und Fernsehverordnung: Lokalradios sollen mehr Autonomie erhalten
Die Lokalradio-Landschaft in der Schweiz wird ab 2020 neu geordnet. (Bild: Keystone)

Die lokalen Radiostationen in städtischen Agglomerationen sollen künftig ihre Programme nach Belieben zusammenstellen können. Sie sollen auch die bestmöglichen Strategien zur Erreichung ihres Zielpublikums wählen dürfen, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Donnerstag mitteilte.

Von der neuen Autonomie profitieren sollen jene 21 Stationen, die bisher keine Gebührengelder erhalten haben. Die bisherigen Versorgungsgebiete werden aufgehoben. Dabei handelt es sich um die Gebiete Genfersee, Bern, Solothurn-Olten, Aargau, Basel, Innerschweiz West, Nord und Süd, Region Zürich-Glarus, Region Zürich und Stadt Zürich sowie Region Ostschweiz West und Ost.

Die Knappheit von Frequenzen habe die Konzessionierung nötig gemacht, schreibt das Bakom. Dieses Argument falle mit der Digitalisierung weg. Die betroffenen Regionen verfügten zudem bereits über ein breites publizistisches Angebot, das mit dem Wegfall der einforderbaren Leistungsaufträge nicht gefährdet werde, heisst es.

Kleine Anpassungen seien aber auch auch bei den konzessionierten Lokalradios nötig, weil das Bundesamt für Statistik die Agglomerationen geografisch neu definiert habe und verschiedene Kantone ihre Verwaltungseinheiten neu organisiert hätten. Die Radio- und Fernsehveranstalter in diesen Regionen sollen auch nach 2020 einen Abgabenanteil erhalten.

Diese Vorschläge sind Teil des Revisionsentwurfs der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), den das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) in die Vernehmlassung schickt. Die Vernehmlassung wird bis am 26. Mai dauern.

Ab 2020 wird DAB+ zum Standard

Mit dem Revisionsprojekt werden auch die Rechtsgrundlagen geschaffen, um die digitale Migration durchzuführen. DAB+ wird demnach ab 2020 zur primären Verbreitungsart beim Radio bestimmt. Bis Ende 2019 soll UKW noch primäre Radio-Verbreitungstechnologie bleiben.

Durch eine Ergänzung der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen können aber Radios, die bis jetzt über UKW verbreitet werden, ihre Frequenzen während der Übergangsphase ab 2020 bis 2024 weiterhin nutzen. Für diese UKW-Nutzung werden die heutigen Agglomerationsradios ohne Abgabenanteil neu eine Frequenznutzungsgebühr entrichten müssen. Der Tarif wird in der Fernmelde-Gebührenverordnung festgelegt. Wie für die Veranstalter mit Konzession werden laut Bakom angemessene Massnahmen getroffen, um ihnen einen nachhaltigen Zugang zur DAB+-Verbreitung zu garantieren. (sda/cbe)



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