09.03.2017

Gebührenanteil

Mehr Geld für private Radios und TVs gefordert

Der Nationalrat will regionale Medien stärker unterstützen und hat eine entsprechende Motion an den Ständerat überwiesen. Weitere Vorstösse befassten sich mit den Empfangsgebühren und dem Online-Angebot der SRG.
Gebührenanteil: Mehr Geld für private Radios und TVs gefordert
Nahm im Nationalrat zu gleich drei Medien-Vorstössen Stellung: Bundespräsidentin Doris Leuthard. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vorzulegen, der eine Erhöhung auf 6 Prozent des Gebührenanteils für private Radio- und Fernsehveranstalter vorsieht. Die Gebühren selber sollen aber nicht erhöht werden.

Der Nationalrat sagte am Donnerstag mit 77 zu 62 Stimmen und bei 52 Enthaltungen Ja zu einer Motion, die Fabio Regazzi (CVP/TI) von Alt Nationalrat Christophe Darbellay (CVP/VS) übernommen hatte. In Anbetracht der Bedeutung der regionalen Medien, ihres massgebenden Beitrags zu einem hochwertigen regionalen Service public und um den Leistungsauftrag gemäss ihrer Konzession zu erfüllen, brauchten regionale Radio- und Fernsehsender dringende Unterstützung, hatte Darbellay argumentiert.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, die noch vor der Volksabstimmung zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) im Frühling 2015 eingereicht worden war. Der Vorstoss sei obsolet geworden, argumentierte Doris Leuthard.

Das Volk habe sich damals für einen Anteil von 4 bis 6 Prozent ausgesprochen. Ein Jahr nach der Abstimmung sei der Anteil bereits auf 5 Prozent angehoben worden (persoenlich.com berichtete). Es werde sicher bald das obere Maximum des vom Parlament bewilligten Anteils erreicht, sagte Leuthard.

Die Motion geht nun an den Ständerat.

Keine Erhöhung der Empfangsgebühren

Weiter soll der Bundesrat beauftragt werden, die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen bis zum Abschluss der Diskussion zum medialen Service public nicht mehr zu erhöhen. Der Nationalrat sagte mit 104 zu 85 Stimmen Ja zu einer Motion des ehemaligen Nationalrats Thomas Maier (GLP/ZH).

Die vor der Abstimmung über das neue Radio- und Fernsehgesetz 2015 eingereichte Motion sei bereits erfüllt, argumentierte Bundespräsidentin Doris Leuthard vergeblich. «Wenn Sie sie überweisen, passiert nichts.» Nächstes Jahr werde die Höhe der Gebühren für die Haushalte festgelegt, und sie werde klar unter 400 Franken liegen. «Wir werden die Gebühr sicher nicht erhöhen.» Die Motion geht nun an den Ständerat.

Online-Angebot der SRG

Der Bundesrat muss nicht in einem Service-public-Bericht darlegen, wie die Internetauftritte der SRG auf eine Audio- und Videothek ihrer eigenen Sendungen beschränkt werden können. Der Nationalrat lehnte ein Postulat von Marco Romano (CVP/TI) ab. Ein solches Verbot sei nicht zeitgemäss, sagte Bundespräsidentin Doris Leuthard. Müsse das Online-Angebot der SRG auf eine Videothek beschränkt werden, könne die SRG ihren Informationsauftrag nicht mehr wahrnehmen. Leuthard verwies zudem auf die in der kommenden Woche im Parlament traktandierte Debatte zum Service-public-Bericht. (sda/cbe)



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