11.07.2017

Tageswoche

Natalie Rickli blitzt mit Beschwerde beim Presserat ab

Die SVP-Politikerin und KVF-Präsidentin hat sich über einen kritischen Kommentar im Basler Medium geärgert und sich beim Presserat beklagt.
Tageswoche: Natalie Rickli blitzt mit Beschwerde beim Presserat ab
SVP-Nationalrätin und KVF-Präsidentin Natalie Rickli. (Bild: Keystone)
von Michèle Widmer

Ende Februar sorgte ein Kommentar in der «Tageswoche» für Aufsehen: Im Beitrag mit dem Titel «Wie SRF-Gegner mit SRF reich werden wollen» kritisiert Gabriel Brönnimann, mittlerweile Co-Redaktionsleiter des Basler Mediums, das geforderte Open-Content-Modell, womit private Verlage SRG-Inhalte für Eigenproduktionen verwenden sollen dürfen. Eine Fotomontage zeigte neben dem Kommentar Natalie Rickli, Präsidentin der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats.

Der SVP-Politikerin, welche zudem bei Goldbach Media in Küsnacht als Partner Relation Manager angestellt ist, gingen Brönnimanns Zeilen zu weit. «Der Journalist berichtete irreführend und hat wichtige Elemente unterschlagen», erklärte sie damals gegenüber persoenlich.com. Rickli reichte nur wenige Tage nach Erscheinen des Kommentars eine Beschwerde beim Presserat ein.

Nun, knapp fünf Monate später, hat der dieser sein Urteil gefällt und die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen. Dies schreibt die «Tageswoche» am Dienstag und verlinkt auf die entsprechende Stellungnahme des Presserates. Darin geht das Gremium auf die einzelnen Punkte der Beschwerde ein.

Kennzeichnung als Kommentar reicht

Nach Meinung des Presserats suggeriert der Kommentar von Brönnimann «an keiner Stelle», wie von Natalie Rickli beanstandet, sie habe den Vorstoss zum Open-Content-Modell eingereicht. Journalisten müssten zudem nicht alle vorhandenen Informationen veröffentlichen, schreibt er. Die SVP-Politikerin hatte beanstandet, dass der Kommentator verschweige, dass sich der Bundesrat bereits mit dem Thema Open Content beschäftigt habe.

Zudem kommt das Gremium zu Schluss, dass Rickli vom Autor nicht zwingend angehört hätte werden müssen, wie von ihr kritisiert. Es sei kein schwerwiegender Vorwurf erhoben worden, der eine Anhörungspflicht nach sich gezogen hätte. Rickli bemängelte zudem, dem Durchschnittsleser sei nicht klar, was Faktenaussagen und was Kommentar sei. Laut dem Presserat reicht die Kennzeichnung als Kommentar aus. (wid)



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Kommentare

  • Nico Herger, 11.07.2017 17:13 Uhr
    Wie kann man sich über einen Kommentar in diesem Medium beschweren? Frau Rickli, einfach ignorieren oder besser: gar nicht lesen.
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