19.03.2001

Neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG)

Ablehnung von Westschweizer Radio RSR und Lokalradios

Den Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) lehnen die Westschweier Lokalradios und das Westschweizer Radio RSR ab. Um ihren Anliegen Gewicht zu verleihen, äusserten sich die sonstigen Konkurrenten erstmals gemeinsam. Der Gesetzesentwurf läutet für die Lokalradios und das RSR das Ende der Vielfältigkeit der audio-visuellen Landschaft ein. "Das Projekt dient den grossen ausländischen Ketten, die einzig den wirtschaftlichen Profit suchen", sagten die Vertreter der Westschweizer Radiogemeinschaft (CRR) am Montag in Lausanne. Zu zaghaft sei die vorgesehene Liberalisierung. Damit könnten die Schweizer Sender noch immer nicht mit gleich langen Spiessen gegen die ausländische Konkurrenz kämpfen. Die Einschränkungen bei den Inhalten der Sendungen seien "nicht gerechtfertigt". Die Staatskontrolle bleibe schwerfällig und sei übertrieben. Auch der Finanzierungsplan wurde von der CRR kritisiert. Die öffentlichen Anstalten kämen dabei in den Genuss der Konzessionsgebühren, während die Lokalradios nur noch auf die Einnahmen aus dem Werbebereich zählen könnten. Die bisherige gemischte Finanzierung sollte beibehalten werden.



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