22.06.2018

UBI

«No Billag»-Beitrag auf Swissinfo beanstandet

Die SRG-Onlineplattform hat in einem Beitrag zur No-Billag-Initiative nicht objektiv informiert. Das hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen entschieden und eine Beschwerde teilweise zugelassen.
UBI: «No Billag»-Beitrag auf Swissinfo beanstandet
Die No-Billag-Abstimmung hat die Medien über Monate beschäftigt; nicht immer wurde objektiv berichtet. (Bild: Keystone/Ennio Leanza)

Der Beschwerdeführer hatte zwei Beiträge der SRG-Plattform Swissinfo beanstandet. Er machte geltend, dass diese das Sachgerechtigkeits-, das Transparenz- und das Vielfaltsgebot verletzten. Die No-Billag-Initiative wurde Anfang März an der Urne abgelehnt. Am Freitag beriet die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) in Bern öffentlich über die Beschwerden.

Faktencheck zu Ratsvoten

Die beiden Beiträge hatte Swissinfo im September 2017 publiziert, im Anschluss an die Beratungen im Nationalrat zur Initiative. Im einen führten vier Vertreter der Auslandschweizer aus, dass die Informationen der SRG für die fünfte Schweiz unverzichtbar seien. Der andere war ein Faktencheck von Voten im Rat zu «No Billag».

Dieser mit einem Barometer, Prozentzahlen und Smileys ergänzte Faktencheck war in den Augen einer Mehrheit der UBI-Experten nicht objektiv. Als «diskutable Methode, tendenziöse Evaluation, manipulierend, subjektive Beurteilung» wurde dieses Barometer in der Beratung bezeichnet.

Möglicherweise hätte der Beitrag in einem anderen Medium bestehen können. Doch bei Swissinfo wäre angesichts der direkten Betroffenheit der SRG durch die No-Billag-Initiative ein weniger lockerer Tonfall angebracht gewesen, betonte einer der Experten. Die übrigen Beanstandungen wies die UBI ab.

Mit sechs zu zwei Stimmen entschied sie, dass der Swissinfo-Beitrag mit den vier Auslandschweizer-Stimmen das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt habe. Die zitierten Personen seien deutlich gekennzeichnet gewesen.

Weiterzug offen

Die Verantwortlichen von Swissinfo wollen über einen Weiterzug ans Bundesgericht erst entscheiden, wenn der schriftliche Bericht vorliegt, wie Chefredaktorin Larissa Bieler nach der Beratung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Ein Faktencheck wie ihn die UBI nun beanstandet habe, würde in dieser Form nicht mehr gemacht.

Die Ombudsstelle SWI swissinfo.ch hatte in einer Stellungnahme beide Beschwerden zurückgewiesen. Die kritisierten Beiträge hätten es Auslandschweizern erlaubt, sich eine Meinung zu bilden. Sie seien gut fünf Monate vor der Abstimmung aufgeschaltet worden.

Die Beschwerde gegen Swissinfo war die einzige, die die UBI im Zusammenhang mit der Abstimmung über die No-Billag-Initiative zu behandeln hatte. (sda/maw)



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