16.05.2017

SRF

Ombudsmann gibt der SVP teilweise Recht

Die Abstimmung zum Energiegesetz vom 21. Mai beschäftigt auch Roger Blum. Eine Beanstandung der SVP unterstützt er zum Teil.
SRF: Ombudsmann gibt der SVP teilweise Recht
Die Energiewende und die betreffenden Volksabstimmung beschäftigt auch den SRG-Ombudsmann. (Bild: Keystone)

Das überparteiliche Komitee gegen das Energiegesetz und die SVP haben eine Beschwerde bei der SRG-Ombudsstelle gegen einen Beitrag des Schweizer Radios (SRF) eingereicht. In der Sendung «Heute Morgen» vom 2. Mai seien im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung über das Energiegesetz falsche Aussagen gemacht worden, heisst es in der Beschwerde (persoenlich.com berichtete).

Ombudsmann Roger Blum bestätigt zwei Fehler seitens SRF, erachtet den Beitrag insgesamt jedoch als sachgerecht. Auch Elisabeth Pestalozzi, stv. Chefredaktorin von Radio SRF, bedauert eine Ungenauigkeit im beanstandeten Beitrag. Richtigerweise habe erst der Nationalrat die Vorlage über das Klima- und Energielenkungssystem (KELS) «versenkt» und nicht bereits das ganze Parlament. SRF habe den Fehler erkannt und bereits korrigiert, wie es auf der Website von SRG Deutschschweiz zusammenfassend heisst.

Nebst der Verkürzung betreffend KELS sieht Blum noch eine begriffliche Ungenauigkeit. Anstelle von «Energiegesetz» sei im Zusammenhang mit den vom Bund berechneten Kosten immer von «Energiewende» die Rede gewesen. So kurz vor einer Abstimmung gelte eine erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht, hält Blum im Schlussbericht fest.

Auf weitere Beschwerde nicht eingetreten

Nicht eingetreten ist der Ombudsmann auf eine weitere Beschwerde eines Zuschauers. Laut diesem habe SRF in den Sendegefässen «Tagesschau», «10vor10», «Rundschau» und «Einstein» nicht über gewisse Aspekte der Energiepolitik berichtet. Blum ist der Meinung, SRF habe im Gegenteil häufig über Energiepolitik berichtet. Ausserdem könne laut der gesetzlich verankerten Programmautonomie niemand dem SRF Sendungen aufzwingen. (cbe)

 



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