24.05.2017

Zentralplus

Online-Magazin wehrt sich gegen Verurteilung

Das Zentralschweizer Medium akzeptiert die Verurteilung einer Journalistin wegen Hausfriedensbruchs nicht.
Zentralplus: Online-Magazin wehrt sich gegen Verurteilung
Eine Journalistin von Zentralplus erhielt im April einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs. Sie wollte sich selbst ein Bild von der «Gundula»-Besetzung machen. Zentralplus fechtet das Urteil an. (Bild: Keystone/Urs Flüeler)

Die Journalistin hatte 2016 eine Reportage über eine Besetzung einer Luzerner Villa geschrieben und diese deswegen betreten. Die Frau war von der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft worden. Wie das Online-Magazin am Mittwoch mitteilte, wird der Strafbefehl nicht akzeptiert und deswegen angefochten.

Gemäss der Mitteilung war die Journalistin von einer mutmasslichen Einwilligung der Hauseigentümerin ausgegangen, das besetzte Grundstück betreten zu dürfen. Zentralplus stellt sich zudem auf den Standpunkt, dass die Staatsanwaltschaft die Eigentumsinteressen zu stark und die Interessen der Öffentlichkeit auf eine offene und unvoreingenommene Information zu schwach gewichtet habe.

Die Hausbesetzergruppe Gundula hatte am 9. April 2016 eine leerstehende Villa an der Obergrundstrasse 99 in Luzern besetzt. Die Eigentümerin, die Bodum Invest AG, reichte Strafklage ein. Die Besetzer verliessen das Haus am 30. April. (sda/cbe)

 



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