05.04.2017

Weltwoche

Philipp Gut muss vor Gericht

Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hat Klage eingereicht. Die Verhandlung ist am 15. Mai.
Weltwoche: Philipp Gut muss vor Gericht
Musste sich bereits im Juni 2016 im Fall Sarasin vor Gericht verantworten: Philipp Gut. (Bild: Keystone/Walter Bieri)

Nicht zum ersten Mal: Der stellvertretende Chefredaktor der «Weltwoche», Philipp Gut, muss vor Gericht. Er wurde wegen übler Nachrede angeklagt. Privatklägerin ist die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin.

Wie mehrere Medien am Mittwochabend übereinstimmend und unter Berufung auf die Anklageschrift berichteten, geht es um einen «Weltwoche»-Artikel, der am 24. September 2015 unter dem Titel «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» erschienen ist.

Darin arbeitet Gut die Zuger Affäre um Jolanda Spiess-Hegglin und ihren damaligen Ratskollegen Markus Hürlimann auf. Bei der Zuger Landammannfeier vom Dezember 2014 soll es zwischen den beiden zu einem sexuellen Kontakt gekommen sein, bei dem auch K-o-Tropfen eine Rolle gespielt haben sollen. Der Artikel stelle Spiess-Hegglin in ein derart schlechtes Licht, «dass sie im Ansehen der Mitmenschen empfindlich herabgesetzt wird», heisst es in der Anklageschrift.

Gleichzeitig sei es Philipp Gut nicht gelungen, zu beweisen, dass die von ihm aufgestellten Behauptungen der Wahrheit entsprechen oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie für wahr zu halten.

Der Staatsanwalt fordert deshalb für Gut eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 130 Franken sowie eine Busse von 3000 Franken. Das Bezirksgericht Zürich wird sich am 15. Mai mit der Angelegenheit befassen. Für Gut gilt die Unschuldsvermutung. (sda/eh)



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