28.06.2016

Weltwoche

Gut beharrt auf Redaktionsgeheimnis

Der stellvertretende Chefredaktor steht heute wegen Persönlichkeitsverletzung im «Fall Sarasin» vor Bezirksgericht.
Weltwoche: Gut beharrt auf Redaktionsgeheimnis
Sagt, er habe sieben verschiedene Informaten: Philipp Gut. (Bild: Keystone)

Am Bezirksgericht Zürich ist am Dienstag eine Verhandlung wegen «Persönlichkeitsverletzung» angesetzt. Beteiligte sind die Historiker Philipp Sarasin und Svenja Goltermann sowie der stellvertretende Chefredaktor der «Weltwoche», Philipp Gut. In mehreren Artikeln hatte die Zeitschrift ab Oktober 2014 dem Geschichtsprofessor Sarasin vorgeworfen, im Jahre 2011 seiner Geliebten, Goltermann, an der Universität Zürich zu einer Professorenstelle verholfen zu haben. Sarasin sei trotz «Liebesverhältnis» in der Berufungskommission verblieben und nicht in den Ausstand getreten. Das sei «Beziehungskorruption». Die beiden Geschichtsprofessoren sind gemäss eigenen Angaben erst später ein Paar geworden. 

Im Zivilverfahren verlangen die beiden bei der Universität Zürich angestellten Historiker unter anderem eine Genugtuung in einer vor Gericht nicht bezifferten Höhe. Zudem sollen verschiedene in der «Weltwoche» erschienene Artikel im Internetarchiv gelöscht, dafür das Urteil, das dereinst gefällt wird, in der Zeitschrift publiziert werden. Der Anwalt der Professoren wies vor dem Bezirksgericht Zürich auf 19 Artikel in 14 Ausgaben hin: Er sprach von «beispiellosem, unverantwortlichem Journalismus». Von den Anschuldigungen sei nichts wahr. Es gebe keinen Beweis, welcher die Artikel bestätigen würde.

Sieben verschiedene Quellen

Von einem «gerechtfertigten Journalismus» sprach hingegen der Verteidiger des Journalisten. Philipp Gut habe demnach sieben verschiedene Informanten, die teilweise aus dem Uni-Umfeld stammen würden. Diese würden die These bestätigen. Erwartungsgemäss kündigte der Anwalt aber an, dass sich Gut auf den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis berufen und die Namen nicht preisgeben wird. Das Gericht klärt nun ab, ob Zeugen befragt werden sollen. Wann mit einem Entscheid in diesem Zivilverfahren zu rechnen ist, ist offen.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird es vor Gericht auch ein Strafverfahren geben – die Staatsanwaltschaft hat wegen übler Nachrede und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine Anklage erhoben. In diesem Fall verlangt die Staatsanwaltschaft laut «Tages-Anzeiger» eine bedingte Geldstrafe 31'200 Franken und eine unbedingte Busse von 6000 Franken. (sda/rar)



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