30.08.2016

SRG-Ombudsstelle

Kritik an «Sex ohne Gummi»-Beitrag abgewiesen

Der «Rundschau»-Beitrag habe keine journalistischen Mängel, urteilt die SRG-Ombudsstelle.
SRG-Ombudsstelle: Kritik an «Sex ohne Gummi»-Beitrag abgewiesen

Die Solothurner Prostituierten-Fachstelle Lysistrada ist mit einer Beschwerde gegen die «Rundschau» abgeblitzt. Der Beitrag «Sex ohne Gummi» habe keine journalistischen Mängel, schreibt die stellvertretende SRG-Ombudsfrau in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht.

Einseitig, reisserisch, unfair und teilweise inhaltlich falsch: Die Beratungsstelle Lysistrada zeigte sich in ihrer Beschwerde empört über einen «Rundschau»-Beitrag über die Sexarbeiterinnen in Olten. Die Lysistrada-Verantwortlichen kritisierten, dass mit dem Bericht «Sex ohne Gummi» die Persönlichkeitsrechte der Frauen verletzt worden seien.

Ihre Sicht habe keine Erwähnung gefunden. Zudem sei die Auswahl der Interviewpartner schlecht gewesen. Von einem Staatsmedium müsse man doch erwarten können, dass es sich vorgängig bei der Fachstelle «nach dem geeigneten Vorgehen» erkundige. Als «höchstproblematisch» bezeichnete Lysistrada zudem die Aufnahmen mit versteckter Kamera auf dem Strassenstrich in Olten.

Dabei habe sich die «Rundschau» nicht einmal die Mühe gemacht, die Stimmen der Prostituierten zu verzerren, so dass sie nun gut identifizierbar seien. Zudem habe man so Freiern aus der ganzen Schweiz gezeigt, welche Frauen zu Sex ohne Kondom bereit seien.

«Eine Frau kaufen»

Die stellvertretende Ombudsfrau Sylvia Egli von Matt sieht im «Sex ohne Gummi»-Bericht allerdings keine besonderen journalistischen Mängel. Es gelte die redaktionelle Freiheit. Die Redaktion entscheide, mit wem sie Gespräche führe und wie sie den Beitrag gestalte. Die Frauen seien durchaus zu Wort gekommen, schliesslich hätten die Journalisten mehrere Sexarbeiterinnen befragt.

Bei der versteckten Kamera seien die Frauen optisch gut geschützt gewesen. Eine akustische Verzerrung sei dabei nicht notwendig gewesen. «Sie akustisch zu erkennen, dürfte schwierig bis unmöglich sein.»

Gleicher Meinung wie die Beratungsstelle ist die Ombudsfrau nur bei einer sprachlichen Feinheit: Die Formulierung «sich eine Frau kaufen» sei unklug und unkorrekt, schreibt von Matt. Gekauft werde Sex, nicht die Frau. Lysistrada argumentierte, wer zur Massage gehe, kaufe schliesslich auch keinen Masseur. (sda/wid)



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