19.02.2018

Ombudsstelle

Roger Blum reicht Strafanzeige ein

Die Beanstandung eines Bündners sei in einem inakzeptablen Ton verfasst, der jeglichen Anstand vermisse lasse, schreibt der Ombudsmann.
Ombudsstelle: Roger Blum reicht Strafanzeige ein
Ombudsmann der SRG Deutschschweiz Roger Blum. (Bild: zVg.)

SRF-Ombudsmann Roger Blum ist sich der Umgang mit Beschwerden gewohnt, alles gefallen lässt er sich aber nicht: Er hat wegen eines Protestschreibens im Zusammenhang mit der No-Billag-Abstimmung gegen den Verfasser Strafanzeige eingereicht.

In dem E-Mail und Brief vom 8. Januar an die Ombudsstelle regte der Verfasser ein Konzentrationslager im hinteren Gasterntal im Berner Oberland an. Dabei sprach er sich für die Inhaftierung der Bundesrätin mitsamt den Mitarbeitenden ihres Departements, den Angestellten von SRF und des Ombudsmannes aus.

Wie SRF-Ombudsmann Roger Blum am Montag via Twitter mitteilte, geht es bei dem Schreiben um einen «Rundumschlag» gegen Radio und Fernsehen SRF, gegen Medienministerin Doris Leuthard und die Ombudsstelle.

Die Beanstandung sei in einem Ton verfasst, der inakzeptabel sei und jeglichen Anstand vermissen lasse, schreibt Blum in seinem Schlussbericht. Sie zeige, wie niederträchtig der Verfasser denke. Blum reichte deswegen bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Strafanzeige ein.

Im Beschwerdemail warb der Absender für eine Annahme der No-Billag-Initiative. In scharfem Ton diffamierte er unter anderem die Berichterstattung über den Abstimmungskampf als «Lügenkampagne». Der Ombudsmann trat auf die Beanstandung ein, unterstützte diese aber «in keiner Weise».

Der Absender hat nun die Möglichkeit, sich an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) zu wenden. (sda/wid/maw)



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