18.09.2001

Schweizer Presserat

Rüge für die SonntagsZeitung

Ungenaue Wiedergabe eines Statements.

Medienschaffende sollten Quellen möglichst genau nennen und Statements von Betroffenen präzis wiedergeben. Ungenauigkeiten und unsachgemässe Darstellungen bei technischen, wissenschaftlichen und juristischen Themen können den beruflichen Ruf eines in einem Medienbericht zitierten Fachmannes beeinträchtigen. Medienschaffende ohne Fachkenntnisse sollten deshalb bei Verständnisschwierigkeiten und Zweifeln lieber nochmals nachfragen und sich bei Statements, in denen es um Fachfragen geht, gegebenenfalls vor der Publikation noch einmal rückversichern. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Ende Mai 2001 berichtete die SonntagsZeitung über Spekulationen nach einem Unfall des Aviatikjournalisten Sepp Moser, der mit einem Privatflugzeug wenige Minuten nach dem Start wegen Wasser in den Treibstofftanks habe notlanden müssen. Die Zeitung setzte dem von Moser geäusserten Sabotageverdacht die These menschlichen Versagens entgegen. Sepp Moser gelangte daraufhin an den Presserat und machte geltend, der Zeitungsbericht habe ihn in wesentlichen Punkten ungenau zitiert und in der Folge keine Berichtigung veröffentlicht. Die SonntagsZeitung räumte in ihrer Stellungnahme zwar Ungenauigkeiten ein, machte jedoch geltend, diese seien für den Durchschnittsleser nicht von Bedeutung gewesen.



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