14.08.2001

RTVG-Revision

SFA befürchtet Gefährdung für die Volksgesundheit

"Werbeverbote für Alkohol und Tabak sind ein Schutz der Jugend".

Ein revidiertes Radio- und Fernsehgesetz soll nach dem Willen von Privatsendern und Werbewirtschaft erstmals Werbung für Alkohol und Tabak in den schweizerischen TV- und Radioprogrammen erlauben. Nach Ansicht der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) in Lausanne würde das eine zusätzliche Gefährdung für die Volksgesundheit bedeuten und besonders den Konsum der Suchtmittel Alkohol und Zigaretten bei Jugendlichen zusätzlich anreizen, wie es in einer Stellungnahme vom Dienstag heisst.

Nach Abschluss der Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs zeichnet sich nach Ansicht der SFA in Lausanne eines ganz deutlich ab, wie diese weiter schreibt: Hinsichtlich der künftigen Werbevorschriften für Suchtmittel wie Alkohol und Tabak in den elektronischen Medien drohe ein "klarer Ausverkauf" aller suchtpräventiven Limite bisheriger Bestimmungen. Besonders die "nach Werbegeldern dürstenden" Privatsender würden die "schrankenlose Alkohol- und Tabakwerbung" wollen und forderten dazu die Anwendung wesentlicher liberaler Werbestandards der Europäischen Union für die Schweiz.

Was die Werbungsbefürworter gemäss SFA gerne vergessen oder bewusst ausblenden, sei die wissenschaftlich belegte Tatsache, dass Werbeverbote für Alkohol und Tabak wirksame Massnahmen für einen Schutz der Jugend und der Volksgesundheit seien. Richard Müller, Leiter der SFA, ist sich sicher: "Über 50 wissenschaftliche Untersuchungen haben in den letzten Jahren den vielfältigen Einfluss der Werbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren auf das Konsumverhalten der Menschen, aber auch auf die daraus resultierenden Probleme der Gesundheit, Verkehrssicherheit etc. belegt".



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