13.12.2016

SRG-Ombudsstelle

SRF-Berichterstattung über US-Wahl war ausgewogen

Neun Personen störten sich an der Radio- und Fernsehberichterstattung von SRF über die US-Wahlen derart, dass sie sich beschwerten. Der Ombudsmann stimmt den Klägern in den wenigsten Fällen zu.

Neun Personen haben sich an der Radio- und Fernsehberichterstattung von SRF über die US-Wahlen so sehr gestört, dass sie sich beim Ombudsmann Roger Blum beschwert haben. Beanstandet wurden sieben Sendungen – von einer Tennis-Direktübertragung bis zur Kindersendung Zalando. Blum stimmt den Klägern in den wenigsten Fällen zu.

Am wenigsten Verständnis zeigte der Ombudsmann für Kritik an Satiresendungen, in denen Donald Trump aufs Korn genommen wurde. In der TV-Sendung Giacobbo/Müller zum Beispiel wurde der zukünftige US-Präsident als «Arschloch» bezeichnet.

In diesem Sendeformat müsse man berücksichtigen, was Trump bisher getan und wie er Wahlkampf geführt habe, argumentiert Blum. Der zukünftige US-Präsident sei rassistisch, sexistisch, narzisstisch, er habe Latinos, Muslime und Frauen beleidigt, er sei selbst- und herrschsüchtig und ein notorischer Lügner.

Ein Richter würde die Bezeichnung …Arschloch» deshalb wohl auch ausserhalb der Satire akzeptieren. Wenn es die Satire tue, dann habe sie ihn «effektiv zur Kenntlichkeit entstellt». Genau das sei die Aufgabe von Satirikern.

Die Bezeichnung von Trump als «geistesgestörten Narzissten» in der Sendung «Vetters Töne» des Kabarettisten Gabriel Vetter auf Radio SRF gehörte nach Ansicht von Blum zwar nicht zensuriert. Es sei unbestritten, dass Trump ein Narzisst sei, aber für «geistesgestört» gebe «es keine belegbaren Anhaltspunkte». Diese Formulierung sei deshalb selbst in einer Satire tadelnswert.

Trump-kritische Kinder

Auch Heinz Günthard hätte bei der Live-Berichterstattung des Spiels von Stan Wawrinka gegen den schwarzen US-Amerikaner Donald Young an den Swiss-Indoors in Basel auf SRF besser auf eine politische Äusserung verzichtet.

Im Zusammenhang mit dem Vornamen des Tennisspielers auf dem Platz, hatte der SRF-Experte gesagt, er hoffe, dass er in Zukunft nicht Donald Trump sagen müsse. Für Blum war der Vorfall absolut harmlos und eine «unbedeutende Fussnote» in der Berichterstattung.

Ähnliches gilt gemäss Blum für die Kindersendung «Zalando», in der sich Kinder kritisch über Trump äusserten. Ein Zuhörer hatte beanstandet, dass dabei wahrhaftes «Trump-Bashing» stattgefunden habe und die Kinder instrumentalisiert worden seien. Herr Trump sei dabei diskriminiert und seine Menschenwürde beeinträchtigt worden.

Für Blum war das aber nicht der Fall. Die Initiative für die Sendung sei von den Kindern ausgegangen und diese habe die Trump-kritische Stimmung unter den Kindern wiedergegeben. Andererseits habe sie auch aufgeklärt, wie mächtig der amerikanische Präsident wirklich sei.

Keine «Scheinneutralität»

Bei den Direktsendung während der US-Wahlnacht und der «Rundschau-Spezial» und «Schawinski» konnte Blum keine Unausgewogenheit ausmachen. Er gibt auch zu bedenken, dass für Sendungen über Wahlen im Ausland nicht die gleich strengen Regeln gelten wie für Sendungen über Wahlen in der Schweiz.

Nur Moderator Stefan Klapproth hätte einige seiner eindeutigen Kommentare besser den Experten überlassen sollen. Er hatte Trump unter anderem «Rattenfänger», «Protz", «Angeber» oder «Prahlhans» genannt. Doch «wegen der Problematik der Trump-Wahl» ziehe er «eine klare und sichtbare Haltung einer Scheinneutrlität vor», schreibt Blum. (sda)



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